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bafög wenn eltern getrennte wohnungen haben

gefragt von donath am 01.11.2009 um 16:20 Uhr

Unsere Töchter haben beide Bafög beantragt, da sie beide studieren. Unser Problem ist ,dass wir als Eltern jeder einen eigenen Hausstand haben, da mein Mann im Ausland arbeitet. Müssen wir nun angeben, daß wir dauerhaft getrennt leben? Wir haben also die Aufwendungen für 4 Mieten zu tragen und irgendwie findet das beim Bafög irgendwie keine Berücksichtigung (Unterkunfts- o. Internatskosten in Höhe von 64 € finde ich nicht wirklich üblich- wer kriegt schon ein Zimmer o. Wohnung unter 200,00€. Was müssen wir beim Antrag beachten. Danke für jede Hilfe.

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Bafög x 880

anonym
beantwortet von Sternenbande am 3. November 2009 00:16
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Ja, wenn ihr dauerhaft getrennt lebt, dann müsst ihr das so angeben.



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