hallo an alle!
es geht um meine bafög-bescheide. laut uni hatte ich 2 jahre unrechtsmäßig bafög erhalten (wegen nicht angegebenen vermögens), weshalb mir dann für das 3. jahr bafög verweigert wurde.
dagegen hatte ich widerspruch eingelegt.
dem wurde teilweise stattgegeben: - die ersten 2 jahre war laut uni wirklich unrechtsmäßig - ich hätte aber das 3 jahr bekommen müssen.
fragt nicht warum, es ist extrem kompliziert und meiner meinung nach eine frechheit. die rückzahlungsforderung wurde nun mit dem nicht gezahlten 3. jahr verrechnet.
jetzt meine frage: kann ich gegen einen widerspruchsbescheid erneut widerspruch einreichen oder bleibt nur die klage? ich würde gerne zumindest widerspruch einlegen, um so zeit zu gewinnen und alles mit einem anwalt zu besprechen...
danke & gruß
es war bereits ein anwalt eingeschaltet. und nein, es war aus meiner sicht nicht gerechtfertigt, dass das bafög gestrichen wurde. aber wie gesagt: das ganze wäre zu kompliziert, da sich damit bereits mehrere banken sowie das sozialgericht befassen. es kommen hier verschiedene aspekte zusammen, der bafög-bescheid resultiert dann daraus. gegen einen aspekt wurde z.b. das sozialamt bereits erfolgreich verklagt...