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BAFÖG: Was kann man gegen "teilweise" abgelehnten Widerspruch machen - neuer Widerspruch oder Klage?

Frage von lemmyoi lemmyoi

hallo an alle!

es geht um meine bafög-bescheide. laut uni hatte ich 2 jahre unrechtsmäßig bafög erhalten (wegen nicht angegebenen vermögens), weshalb mir dann für das 3. jahr bafög verweigert wurde.

dagegen hatte ich widerspruch eingelegt.

dem wurde teilweise stattgegeben: - die ersten 2 jahre war laut uni wirklich unrechtsmäßig - ich hätte aber das 3 jahr bekommen müssen.

fragt nicht warum, es ist extrem kompliziert und meiner meinung nach eine frechheit. die rückzahlungsforderung wurde nun mit dem nicht gezahlten 3. jahr verrechnet.

jetzt meine frage: kann ich gegen einen widerspruchsbescheid erneut widerspruch einreichen oder bleibt nur die klage? ich würde gerne zumindest widerspruch einlegen, um so zeit zu gewinnen und alles mit einem anwalt zu besprechen...

danke & gruß

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von profitnews profitnews

    Du kannst auch Klage beim Sozialgericht einreichen und Dich beraten lassen. Ein Widerspruch auf einen Widerspruch geht nicht und steht auch unter dem Bescheid.

    Eine Klage lässt sich auch schnell wieder zurücknehmen und es kostet nichts.

    Bei Dir ist es kompliziert und auf den ersten Augenschein auch gerechtfertig, dass das Bafög gestrichen wurde. Da solltest Du einen Anwalt konsultieren.

    Da Du selber zugibst, dass Du zwei Jahre ungerechtfertige Leistungen bezogen hast, würde ich den Ball flach halten. Du hast bei der Beantragung sozialer Leistungen (Bafög) falsche Angaben gemacht, was auch leicht zu einer Anzeige wegen Sozialbetrug hätte führen können. ARGEN hätten hier nicht gefackelt und die Hartz IV auch zu Recht angezeigt.

    Kommentar von lemmyoi lemmyoi

    es war bereits ein anwalt eingeschaltet. und nein, es war aus meiner sicht nicht gerechtfertigt, dass das bafög gestrichen wurde. aber wie gesagt: das ganze wäre zu kompliziert, da sich damit bereits mehrere banken sowie das sozialgericht befassen. es kommen hier verschiedene aspekte zusammen, der bafög-bescheid resultiert dann daraus. gegen einen aspekt wurde z.b. das sozialamt bereits erfolgreich verklagt...

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu
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    Antwort von Rabenfeder Rabenfeder

    http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/index.php?norm_ID=1005000 schau da mal nach. Zurückzahlen musst du nunmal. Da die Fristen der Verjährung recht kanpp sind, ist es verständlich, dass die Ämter das Geld schnellst möglich zurück haben wollen.

    Kommentar von lemmyoi lemmyoi

    danke. wir sind nun mal der meinung, dass die dinge, die beim 3 jahr akzeptiert wurden, auch in ähnlicher form für die ersten 2 jahre hätten gelten müssen.

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    Antwort von chicaBlue chicaBlue

    Wenn du doch schon weißt, das zu 2 Jahre betrogen hast, warum willst du dann noch Widerspruch einlegen.Sei froh, das sie dir nicht noch eine Betrugsanzeige verpassen.

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    Antwort von feallai feallai

    auf jeden fall wieder widerspruch einlegen! erstmal. und dann ist es eine gute idee, damit zum rechtsanwalt zu gehen. der wird dir wirklich mehr helfen können. als student steht einem auch rechtsbeihilfe zu. viel glück dir!

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