Hallo. Ich möchte (Auslands-)BAföG beantragen. Bei den Formularen kam die Frage, ob ich bei meinen Eltern oder in einer Wohnung wohne, ich habe beides verneint. Dann kam die Aufforderung: Die Gründe nach Maßgabe der Erläuterung anzugeben. Was heißt das genau? PS: Ich wohne zur Miete bei Verwandten.
1
BAföG: Was heißt "Gründe nach Maßgabe der Erläuterung"?
Frage von
dragon123456789
Antworten (1)
-
2
du hast Zeile 55 und 56 verneint. also musst du in Zeile 57 angeben warum du nicht bei den Eltern wohnen kannst.
Beim Auslandsbafög müsste dann ja klar sein, dass die Entfernung so groß ist, dass du nicht mehr bei den Eltern wohnen kannst. also sollte reichen: wohnort wird in Land XY sein.
das ist aber eigentlich nur bei Schülern wichtig. (Als Student z.B. braucht es keine Gründe, nicht bei den Eltern zu wohnen)
Du meinst mit "Aufforderung" ja einfach nur, dass Zeile 57 danach fragt?!? Oder hattest du den antrag abgeschickt und es kam was vom Amt zurück, dass du die Gründe angeben musst?
Diese Frage
Super Danke!! :)