Bafög während des Pflichtpraktikums?

5 Antworten

Auch bei einem Pflichtpraktikum gibt's grundsätzlich BAföG. Maßgeblich sind die Studienordnungen.

Die Vergütung wird natürlich angerechnet. Den sonst üblichen Freibetrag von 255 EUR/Monat gibt's nicht. Wenn Brutto, wird die Sozialpauschale und der Werbungskosten-Pauschbetrag abgezogen, 77 EUR je Monat des Bewilligungszeitraums. Hast Du höhere Werbungskosten im Sinne des Steuerrechts, lohnt es sich, diese beim Förderungsamt geltend zu machen.

Verschweigen hielte ich für unredlich. Aber auch ohne moralische Brille wäre es wenig intelligent, weil das Förderungsamt das schnell rauskriegen könnte.

Zum KG kann ich nichts sagen.

Damit Dein BAföG nicht gekürzt wird, solltest Du nicht mehr als 350 € im Monat (4206€ im Jahr) verdienen. Unabhängig von der realen Höhe musst Du Deine Einkünfte in jedem Fall dem BAföG-Amt melden. Auch wenn du KG beziehst, solltest du besonders auf deine Einkünfte achten, weil sonst dieses wegfallen kann. Die Hälfte des BaföG wird dir als Einkommen bezüglich der Kindergeldberechnung angerechnet. Die Einkommensgrenze für Kindergeld liegt bei Euro 7680.

Dir ist klar, dass bei Vergütungen aus einem Pflichtpraktikum der normale BAföG-Freibetrag von 255 Euro, anders als bei einer Erwerbstätigkeit neben dem Studium, nicht gewährt wird?

@Steeler

Ich finde, es gibt nen Unterschied zwischen Pflichtpraktikum ohne Entgelt und nen Pflichtpraktikum mit Entgelt. Da er ein Entgelt bezieht, ist es für mich ein zusätzliches Einkommen zum Bafög und somit in meinen Augen anrechnungsfähig. Aus dem Grund hab ich den normalen Satz genommen, den man bei einem Nebenjob hat. Das war mir vollkommen bewusst. Wie es mit den genauen Beträgen in diesem "Sonder"fall ausschaut, weiß ich zugegebenermaßen nicht, aber Fakt ist, dass ihm das angerechnet werden wird und somit ist ein Beratungstermin oder ein Anruf beim Bafög-Amt unumgänglich

@Esmerelle

Na sicher wird's angerechnet, und die Wahrnehmung eines Beratungstermins ist selbstverständlich Pflicht.

Hier geht's ja auch eher um den Unterschied zwischen 'ner Praktikumsvergütung aus 'nem Pflichtpraktikum und Einkünften aus 'ner Nebentätigkeit, und so passt Dein erster Satz nicht. Guck Dir mal § 23 Abs. 3 BAföG an.

Ob und wie viel Bafög jemand bekommt, richtet sich ja u.a. nach den Einkommensverhältnissen. Sicherlich wird das Bafög-Amt Deinen Satz entweder reduzieren oder für den Zeitraum des Praktikums ganz einstellen. Diese Frage solltest Du mit dem Bafög-Amt klären und nicht hier. Aber auf gar keinen Fall würde ich das Praktikum vor dem Bafög-Amt verheimlichen wie es hier leider vorgeschlagen wurde.

Sehr gutes Bafög-Forum:

http://studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/bafoegforum/start.asp

Da mal fragen

und dabei schreiben, ob es sich

um ein Praktikum während des Studiums oder danach handelt,

und ob es Pflicht oder freiwillig ist.

.

Beantragen von Kindergeld nicht vergessen; und auch da die Einkünfte angeben!

Da kann es mit Einkünften aber eng werden.

weiß das bafög amt das du geld dafür bekommst kann es sein das dieses geld angerechnet wird (wovon ich ausgehe) wenn das amt es nicht weiß würde ich auch nichts sagen ^^ dann bekommst bafög weiter

was bedeutet angerechnet?

ich muss z.b ca 500-600 euro miete in München zahlen und zudem bekomme ich nur 620 euro.

mfg

@Fener12

wovon lebst du dann? da du ein verdienst über eine bestimmte zeit hast wäre es möglich das sie dir ein teil anrechnen sagen wir mal du darfst 400€ euro zu verdienen dann könnten dir die restlichen 220€ angerechnet werden und nur der rest von 400€ euro wird dir ausgezahlt. sowas kann passieren