Guten Tag Kann mir bitte einer etwas erklären ich versteh hier die Formulierung nicht so ganz.
Der Freibetrag für Vermögen beträgt derzeit 5.200 € für den/die AntragstellerIn. Unterhalb dieser Grenze wird bei der Berechnung der Förderung kein Vermögen angerechnet.
Also vor dem Antragstellen sollte mein Vermögen unter 5.200 € liegen damit ich 100% Förderung erhalte. Aber was ist nach dem Antragstellen. Kann sie später über 5.200 € liegen oder ist dieser Wert für die gesamte Dauer meines Studiums einzuhalten (um 100% Förderung zu erhalten)?
Vielen dank schon im vorraus
Diese Frage teilen