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Bafög und Jugendhilfe

Frage von Cofetogo Cofetogo

Weiss jemand, ob ich die Einkommenserklärung, die das Bafögamt als Elternteil für den Bafög-Antrag meiner Tochter will, wieder dem Jugendamt zurück schicken MUSS oder ob ich sie direkt dem Bafög-Amt schicken kann. Ich will meine ganzen Einkommensnachweise nicht schon wieder dem Jugendamt übermitteln, die dürfen ja nur offiziell alle 2 oder 3 Jahre die Einkommensprüfung machen. Danke schon mal.

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Antworten (1)

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    Antwort von Keiti Keiti

    Sollte der Bafög Antrag von Ihrer Tochter im Rahmen der Jugendhilfe gestellt worden sein und sie im Besitz der Antragsnummer sind, können sie die Erklärung auch direkt an das zuständige Bafögamt senden.

    Gleichzeitig sollten sie aber dem Jugendhilfeträger eine mitteilung darüber zu kommen lassen, um deutlich zu machen, das sie ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen.

    Gleichzeitig empfehle ich Ihnen aber auch, Ihren Jugendhilfebescheid zu überprüfen, ob sie verpflichtet sind, Änderungen der wirtschaftlichen verhältnisse umgehend mitzuteilen, da Ihnen bei einer späteren Überprüfung eventuell nicht unerhebliche Nachzahlungen ins Haus stehen.

    Viel Glück 

     

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