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Bafög und Jobcenterkriese !!!MUSS DAS BAFÖGAMT MIR DIE 2400 EUR NACHZAHLEN DA ICH JA EIGENTLICH SEIT

Frage von Yasemin65 Yasemin65

hallo leute hab am 02/09 meine ausbildung zum MTA angefangen, und seit dem geht alles schief, da ich kein kontakt zu meinem vater habe, das bafög amt wollte und will von meinem vater seine daten aber ich konnte ihn nicht erreichen. hab aber vor kurzem mit ihm kontakt aufgenommen nun hab ich seine daten.

-habe ein brief vom jobcenter erhalten, dass ich ca. 2400 EUR zurückzahlen muss da ich doch eigentlich bafög bekommen sollte / soll. - aber mir wurde das bafög geld nicht bewilligt, da mir die daten von meinem vater fehlen/ fehlten

da ich jetzt die daten von meinem vater habe werde ich jetzt dies dem bafögamt reichen , nun jetzt meine frage : MUSS DAS BAFÖGAMT MIR DIE 2400 EUR NACHZAHLEN DA ICH JA EIGENTLICH SEIT MEINEM AUSBILDUNGSBEGINN BAFÖG BEKOMMEN SOLLTE UND NICHT VOM JOBCENTER ansonsten muss ich ja selber die schulden an das jobcenter zahlen was eigentlich nicht fair ist. übrigens habe am 10.05.11 vom bafög die ablehnung erhalten und habe kein wiederspruch beantragt. übrigens vater arbeitlos und mutter auch mein ehemann arbeitet und hatt ein 400 eur job.

LEUTE HIIIIIIIIIIIILFFFT MIR ES IST ALLES SO DURCHEINANDER

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Antworten (4)

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    Antwort von DerHans DerHans

    Hast du dir denn den Eingang deines Antrages denn bestätigen lassen?- Grundsätzlich gilt das Eingangsdatum bei allen Leistungen als der früheste Zeitpunkt der Leistung. Wieso hast du denn keinen Widerspruch gegen die Ablehnung eingreicht?

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    Antwort von derdorfbengel derdorfbengel

    Du hast die Frist für den Widerspruch gegen die Bafög-Ablehnung verpasst. Das war ein Fehler.

    Mit den vorhandenen Angaben kann man jetzt nicht klar sagen, was Dir zusteht. Das muss jemand vor Ort begutachten.

    Such vor Ort einen kompetenten Fachanwalt oder eine Beratungsstelle auf.

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    Antwort von ahoi1 ahoi1

    Ich blicke leider nicht so ganz durch. "Habe einen Brief vom Jobcenter erhalten, dass ich ca. 2.400 euro zurückzahlen sollte/soll. Aber mir wurde das BAFÖG nicht bewilligt, da mir die Daten von meinem Vater fehlen/fehlten".

    Wenn du das BAFÖG in Höhe von 2.400 euro nicht bekommen hast, musst du doch auch nichts zurückzahlen.

    Oder willst du wissen, ob du das Geld, das du bisher irgendwie, ohne Schulden zu machen, aufgebracht hast, zurückerstattet bekommst?

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    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Du solltest vor Ort zu einem Fachanwealt für Sozialrecht gehen, denn der Sachverhalt ist zu unklar.
    Ich verstehe bspw. nicht, weshalb die ARGE für das BAföG-Amt überhaupt vorgeleistet hat, denn der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II greift dann - jedenfalls im Grundsatz -, wenn die Ausbildung dem Grunde nach BAföG-fähig ist und unabhängig davon ob du tatsächlich BAföG erhältst.
    Wenn BAföG schon abgelehnt wurde, wird wahrscheinlich auch nicht ohne Weiteres nachgezahlt werden, da ja offiziell keine Leistungsanspruch besteht, was du durch deinen verpassten Widerspruch zunächst akzeptiert hast .... warum auch immer.
    Für die ARGE wiederum kann eine Ablehnung insofern bedeutsam sein, als es in einigen Fällen des § 7 Abs. 5 SGB II eben doch auf den Grund der Ablehnung ankommen kann, bspw. wenn die Ausbiuldung dem Grunde nach nicht förderfähig ist, weil du die Altergrenze überschritten hast ....
    Alles in allem ist es viel zu kompliziert, um hier auch nur ansatzweise eine Wertung vornehmen oder dir ein Verhalten gegenüber den Ämter anraten zu können.
    Widerspruch gegen Ablehnungen und Rückforderungen ist jedenfalls immer ein Muss, wenn man unsicher ist.

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