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Bafög und Härtefall Zahnersatz

Frage von inphinity49 inphinity49

Beim Härtefallantrag für Zahnersatz muss man ja sein Einkommen angeben, auch Bafög. Zählt dieses dann nur zu 50 % als Einkommen, da Bafög ja aus 50 % Zuschuss und 50 % Darlehen, welches man zurückzahlen muss, besteht.

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Antworten (1)

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    RatgeberHelden Antwort von RHWWW RHWWW

    Hallo,

    wenn jemand Bafög bezieht, bekommt er den doppelten Festzuschuss (100% der normalen Kosten, wenn beim Zahnarzt die normale Regelversorgung gewählt wurde). Eine Einkommensprüfung erfolgt nicht (ist ja bereits durch die Bafög-Stelle erfolgt).

    Am besten mit Kosatenvoranschlag und aktuellem Bafög-Bescheid bei der Krankenkase vorbeigehen.

     http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__55.html -> Absatz 2

    Gruß

    RHW

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