Beim Härtefallantrag für Zahnersatz muss man ja sein Einkommen angeben, auch Bafög. Zählt dieses dann nur zu 50 % als Einkommen, da Bafög ja aus 50 % Zuschuss und 50 % Darlehen, welches man zurückzahlen muss, besteht.
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Hallo,
wenn jemand Bafög bezieht, bekommt er den doppelten Festzuschuss (100% der normalen Kosten, wenn beim Zahnarzt die normale Regelversorgung gewählt wurde). Eine Einkommensprüfung erfolgt nicht (ist ja bereits durch die Bafög-Stelle erfolgt).
Am besten mit Kosatenvoranschlag und aktuellem Bafög-Bescheid bei der Krankenkase vorbeigehen.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__55.html -> Absatz 2
Gruß
RHW
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