Bin momentan noch in der Ausbildung aber möchte danach nochmal 10 Monate Schule machen um meine Fachhochschulreife zu erreichen. Das wird Bafög unterstützt. Erst einmal muss ich herausfinden ob mir das auch zusteht laut dem was das EInkommen der Eltern betrifft und so weiter und so fort. Angenommen ich bekomme das: Kann ich dann noch nen Nebenjob annehmen bis zu 400 Euro? Und müsste ich das Bafög zurückzahlen ? Danke LG
Antworten (3)
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2Antwort von
SteelerSteeler
Schülerförderung ist immer Zuschussförderung, d.h. prinzipiell nicht rückzahlbar.
Ein 400 €-Job schmälert nicht Dein BAföG.
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1Antwort von
WolpertingerWolpertinger
Warum liest Du nicht einfach mal das Gesetzt
http://www.das-neue-bafoeg.de/
Wenn Du das gemacht hast, dann kannst Du dir deine Fragen selber beantworten.
Ob Du es zurück zahlen mußt oder nicht,ist von der Art des Bafög abhängig.
Aber auch das wird dir im Gesetz erklärt.
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0Antwort von
blondie1705blondie1705
Du kannst nebenher verdienen und Du musst es zurückzahlen. Wenn das Gesamteinkommen die Grenze nicht übersteigt, bekommst Du trotz Arbeit Bafög.
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Diese Frage
Smile Grins
Na, Du bist ja ein Scherzkeks! Ist das wirklich Dein Ernst?
Zum BAföG gibt's eine dreistellige Zahl von Verwaltungsvorschriften. Eben weil das meiste nicht aus dem Gesetzestext heraus verständlich ist. Damit die Bearbeiter/innen damit klarkommen. Und Du stellst Dich dann mal locker hin und erklärst einer unbedarften Fragestellerin, sie soll das durchlesen und verstehen, was oft nicht mal die Fachleute blicken? Echt, das verdient den Preis für die putzigste Antwort des Monats!!!
Ich gebe Dir natürlich recht, sollte es Dir darum gegangen sein, wegen einfacher Dinge, die ohne weiteres im Netz zu eruieren sind, nicht eine Frage zu initiieren.
Beim Studium des Gesetzestexts kann ein Laie vllt noch darauf kommen, dass Schülerförderung als Zuschuss gewährt wird (§ 17 BAföG). Aber beim 400 €-Job hat ein Laie keine Chance.
Seltsam, ich als Laie habe mir meine Antworten (auch bzgl. Nebenverdienst) aus dem Gesetzt erschlossen.
Na denn.
Aus welchen Vorschriften hast Du Dir das erschlossen?
Ich bin gespannt....
aus welchen Vorschriften kann ich dir mit Angaben des § nicht mehr sagen, dazu ist es zu lange her, dass ich das Gesetz gelesen habe.
Aber aufjedenfall wußte ich dass ich 4800 Euro aufgerundet dazu verdienen durfte im Jahr.
Letzteres ist richtig. Ich helfe Deinem Gedächtnis mal nach:
§ 21 Abs. 1 Satz 1 BAföG, § 21 Abs. 2 Nr. 1 BAföG, § 22 Abs. 1 und 2 BAföG, § 23 Abs. 1 Nr. 1 BAföG, Tz 21.1.31 und 22.1.1 BAföGVwV.
Meine Hochachtung!
Ich bleibe ernst: Das soll jeder Laie so hinkriegen können?
Keine Antwort?
Wäre auch 'ne Antwort.....
Sorry, aber ich schaue mir nicht jeden Tag alle meine Antworten an.
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Naja ich denke, jemand der Bafög beantragen will, will ja auch studieren.
Zum Studium gehört es meiner Meinung nach auch sich selbständig Informationen zu beschaffen.
Ich habe es auch hinbekommen, warum sollte jemand anderes es nicht verstehen?
"Sorry, aber ich schaue mir nicht jeden Tag alle meine Antworten an."
Kein Thema. Genau deshalb habe ich den Konjunktiv benutzt.
"Zum Studium gehört es meiner Meinung nach auch sich selbständig Informationen zu beschaffen."
Ich freue mich, dass Du da mit mir konform gehst. Hat nur mit meiner Frage nichts zu tun.
"Ich habe es auch hinbekommen, warum sollte jemand anderes es nicht verstehen?"
Schmunzel Kicher
Gruß an den Elfenbeinturm. Wenn alle so toll 6 Vorschriften ohne Hilfe herausfinden, lesen und bewerten könnten wie Du, bräuchte es keine Foren zu Sozialleistungsansprüchen mehr.