Bafög und Auto
Hallo,
wollte nun in diesem WS oder nächsten SS zu studieren anfangen. Hatte mir seit der Schule und dem Zivi danach gut Geld angespart, und mir jetzt davon ein Auto gekauft.
Als ich mich über Bafög informiert hab, war es noch so dass man 5000€ Vermögen und 7500€ fürs Auto besitzen darf. Dass hätte genau gepasst. Jetzt darf man ja nur 5000€ mit Auto haben, da dass Auto aber gut über 5000€ liegt, wäre mein Bafög Betrag bei 0.
Das Auto ist ja auf meiner Mutter angemeldet, bzw dort versichert (bei unter 21 ja sinnvoll). Beim Kaufvertrag hab natürlich ich unterschrieben.
An was macht man es nun genau fest wem das Vermögen gehört? Am Kaufvertrag? Aber ich kann es ja nicht einfach weiter verschenken...
Leider brauche ich Bafög unbedingt, wenn man eine Wohnung in München braucht, und kein Geld von den Eltern bekommt, geht das einfach nicht, leider...
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Pkw und Motorrad
Anrechnung des Werts eines Pkw beim BAföG: Zukünftig wohl zu 100%Nach der VwV 27.2.5. gehörte auch ein Pkw (oder Motorrad) zu den anrechnungsfreien Haushaltsgegenständen. Dabei konkretisierte das Bundessozialgericht mit einem Urteil vom 06.09.2007 (Az B 14/7b AS 66/06 R) diese Aussage insofern, als es eine Wertgrenze von 7.500 Euro festlegte (zur Pressemitteilung). Eine Anrechung sollte also nur stattfinden, wenn der Zeitwert des Pkw höher lag. (Inhaltlich ging es in dem Urteil um die Vermögensanrechnung beim ALG II, die Entscheidung wurde jedoch kurzerhand für das BAföG übernommen.)
Aktuell (Januar 2011) findet eine Veränderung der bisherigen Verwaltungspraxis statt. Grund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.06.2010 (Az 5 C 3/09), in dem das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass ein Pkw im Ausbildungsförderungsrecht nicht als Haushaltsgegenstand anzusehen ist, und zwar unabhängig von seiner Größe, seinem Wert und seiner Beschaffenheit. Nur wenn Ihr mit Eurem Pkw und evtl. sonstigem Vermögen unter dem Vermögensfreibetrag von 5.200 Euro bleibt, betrifft Euch die Änderung nicht, alle anderen sollten sich früher oder später auf eine Vermögensanrechnung, also eine Kürzung ihres BAföG-Förderbetrags einstellen. Als einziger Ausweg aus der Anrechnung bleibt nur ein Härtefallantrag nach § 29 Abs. 3 BAföG, der jedoch nicht ganz einfach zu begründen sein wird. Es müsste deutlich werden, dass Ihr zwingend auf ein Auto angewiesen seid, weil Eure Hochschule z. B. mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht erreichbar ist.
Damit das BAföG-Amt die Vermögensanrechung durchführen kann, müsst Ihr im Antragsformular (Formblatt 1, Zeile 102) konkrete Angaben zum Zeitwert Eures Pkw machen und ggf. Belege bzw. eine Kopie Eures Fahrzeugscheins einreichen. Empfohlen sei, sich bei der Wertbestimmung an Internetseiten zur Fahrzeugbewertung und dort am Händlereinkaufspreis (HEP) zu orientieren (z. Bsp. dat.de, mobile.de oder autobudget.de).
Inzwischen (Mitte Februar 2011) ist davon auszugehen, dass (fast) überall Pkw voll angerechnet werden. Wir verzichten daher auf die Angabe, aus welchen Bundesländern uns konkret Hinweise darauf vorliegen.
Klar ist jedenfalls schon, dass im Grenzfall (=Abzüge beim BAföG) das Gefeilsche losgehen wird. Denn die Ermittlung des Wertes eines Autos ist ja nicht einfach und eindeutig zu klären. Abhängig davon, welche der genannten (oder auch anderer) Internetseiten oben man nimmt, kann das Ergebnis leicht um mehrere Hundert Euro differieren.
Wichtig: Das Auto darf nur angerechnet werden, wenn Ihr Eigentümer des Autos seid. Wenn Ihr nur Halter des Fahrzeuges seid, das Auto aber jemandem anderen gehört (was natürlich nachweisbar sein muss!), habt Ihr kein Problem. -
Schenk das Geld deiner Schwester und gut ist.
Was das Amt haben will von dir ist eine Übersicht über deine Konten. Wenn da kein Geld drauf ist, dann besitzt du einfach keines!
Kommentar von HollalitaHollalita 24.04.2011Auf den Konto ist absolut kein Geld mehr, alles in das Auto gesteckt. Allerdings ist das eben deutlich über 5000€ wert.
Kommentar von SehrGuteFrage7SehrGuteFrage7 24.04.2011Das weiß das Befögamt doch nicht oO
Du haben nicht das recht dazu deine gesamten besitztümer schätzen zu lassen.Mach dir keinen Kopf!
Kommentar von HollalitaHollalita 24.04.2011Nun die Konten dürfen sie doch kontrollieren, man ließt ja von ein paar Fällen wo das vor Gericht ging, weil Leute das Geld vorher wo anders überwießen haben, oder ein Auto gekauft haben.
Da man da nicht nur das Geld zurück zahlen musste, mache ich mir da etwas gedanken, auch wenn die Chance dafür nicht all zu groß ist ;)
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Quelle: siehe oben