Hallo ihr Experten,
besteht, wenn ich die Studiengebühren nach der neuen Geschwisterregelung in Ba-Wü erlassen bekomme, noch Anspruch auf das Bafög oder wird es mir gekürzt?
Ich studiere an der PH Karlsruhe Grundschullehramt im 4 Semester.
Hallo ihr Experten,
besteht, wenn ich die Studiengebühren nach der neuen Geschwisterregelung in Ba-Wü erlassen bekomme, noch Anspruch auf das Bafög oder wird es mir gekürzt?
Ich studiere an der PH Karlsruhe Grundschullehramt im 4 Semester.
ich bin mir nicht sicher, aber theoretisch bekommt man ja auch bafög über die studiengebühren hinaus, bzw. bafög ist nicht nur für die studiengebühren gedacht sondern auch für den lebensunterhalt. schau doch mal im internet nach, es gibt irgendwo einen bafög-rechner, da kannst du schnell herausfinden, ob du überhaupt geld bekommst. viel erfolg!
BAföG ist m. E. nicht von den Ausgaben abhängig, sondern von Einkommen und Vermögen das Studenten und vom Einkommen der Eltern.
Sehr gutes BAföG-Forum:
www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/bafoegforum/start.asp
Dort mal fragen.
Leider kann man beim BaföG rechner die geschwisterregelung nicht angeben....