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Bafög trotz Eigenheim welches zu 50% uns und zu 50% den Schwiegereltern gehört?

gefragt von Harryplotter am 10.08.2009 um 21:22 Uhr

Hallo,

Meine Frau und ich haben gemeinsam mit unseren Schwiegereltern ein 2-Familienhaus, welches wir auch selbst bewohnen. Es ist nicht vermietet und komplett selbstgenutzt. Beide Parteien haben noch eine nennenswerte Restschuld.

Die Frage: Wenn meine Frau snäcshtes Jahr studieren geht und ich unter der Einkommensgrenze als Ehemann bleibe (Referendar), bekäme meine Frau dann Bafög? Wir können das Haus ja schlecht verkaufen: 1. gehört es zu 50% meinen Schwiegereltern und 2. würden wir dann auf der Straße sitzen. Die Wohnfläche beträgt 130m² (wir haben ein Kind).

Gruß Harryplotter


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anonym
beantwortet von rotius am 10. August 2009 21:23
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haus hat gar nix mit bafög zu tun, nur dein einkommen.wirst du während der ganzen zeit des studiums deiner frau referendar sein?

Kommentar von Harryplotter am 10. August 2009 21:29

Hallo,

das wäre ja toll. Habe oft gehört, dass es dem Vermögen zugerechnet wird und man dann nichts bekommt. Ich werde etwa 2 Jahre Referendar sein, danach müsste ich mehr verdienen und die Karten würden dann neu gemischt. Ob ich Referendar werde hängt a) davon ab ob ich die Stelle bekomme und b) ob meine Frau Bafög bekommt. Ansonsten würde ich diese Qualifizierung auslassen (Werde etwa im Januar mein Diplom machen) und sofort eine besser bezahlte Stelle suchen

Kommentar von rotius am 10. August 2009 21:33

hast du schon mal den bafögrechner im internet benutzt? vielleicht gibt dir der ein bisschen aufschluss.aber naja um bafög zu erhalten, darf man quasi gar nichts verdienen,leider.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 11. August 2009 09:08
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Sehr gutes Bafög-Forum: www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/bafoegforum/start.asp

Da mal fragen!


anonym
beantwortet von schleudermaxe am 11. August 2009 09:13
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Ja, natürlich. Ein nicht bezahltes Einfamilienhaus gehört wie bei den Hartz IV Empfängern nicht zum Geldvermögen, so jedenfalls die Gerichte. Es bleibt komplett außen vor.

BAföG soll den Lebensunterhalt und dadurch bedingt die Ausbildung sichern. Einen Zuschuß zu den Kosten für die Unterkunft wird es allerdings von dort nicht geben. Prüfe bitte, ob das Wohngeldamt Dir einen Lastenzuschuß zu bewilligen hat. Prüfe auch, ob das Studentenwerk, welches ja nicht für die Studenten da ist wie man glauben sollte, sondern den Staat vertritt, richtig rechnet.

Viel Glück.


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