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Bafög Stundung

Frage von Vittorio Vittorio

Hallo,

ich habe mal eine Frage bezüglich der Stundung. Ich lebe von hartz 4 und man forderte von mir 2,500 € ein die ich rückwirkend zurück zahlen sollte an das Bundesverwaltungsamt. Die Stundung habe ich beantragt und habe sie auch erhalten. Gibt es eine möglichkeit das man das geld gar nicht mehr zurück zahlen muss? Und wie ist das mit der verzinsung sobald man den angegeben einkommen einmalig überschritten hatte wegen einer Gutschrift weil ich die Riester aufgelöst habe. Da das Arbeitsamt eh schon die Hand offen hält,könnte mir das bafögamt auch schwierigkeiten machen?

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Antworten (1)

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    Antwort von ollieE ollieE

    Also ich versteh die Frage leider überhaupt nicht! Und da noch keiner geantwortet hat, geh ich mal davon aus, dass die anderen die Frage auch nicht checken. Du musst sie neu formulieren und dich klarer ausdrücken.

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