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BaföG-Schulden in Einkommensteuer absetzbar?

Frage von GutesFrages GutesFrages

Hallo zusammen, weiß jemand, ob BaföG-Schulden und/ oder ein Bildungskredit bei der KfW in der EKSt-Erklärung absetzbar sind. Als privater Konsumkredit können die ja nicht wirklich gelten. Danke schon mal für Eure Antworten.

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Antworten (1)

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    Antwort von architech architech

    Laut Gesetz und diverser Musterurteile kann man die BaföG-Rückzahlung NICHT absetzen.

    Da es sich um ein zinsloses Darlehen handelt, kann man auch keine Kreditzinsen als Aufwand geltend machen, wie dies bei einem privaten Bankkredit für die Ausbildung der Fall wäre.

    Weiteres hier: http://www.piloh.de/steuer-rueckzahlung-bafoeg.html

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