Hallo zusammen, weiß jemand, ob BaföG-Schulden und/ oder ein Bildungskredit bei der KfW in der EKSt-Erklärung absetzbar sind. Als privater Konsumkredit können die ja nicht wirklich gelten. Danke schon mal für Eure Antworten.
2
BaföG-Schulden in Einkommensteuer absetzbar?
Frage von
GutesFrages
Antworten (1)
-
0Antwort von
architecharchitech
Laut Gesetz und diverser Musterurteile kann man die BaföG-Rückzahlung NICHT absetzen.
Da es sich um ein zinsloses Darlehen handelt, kann man auch keine Kreditzinsen als Aufwand geltend machen, wie dies bei einem privaten Bankkredit für die Ausbildung der Fall wäre.
Weiteres hier: http://www.piloh.de/steuer-rueckzahlung-bafoeg.html
Diese Frage
Diese Frage teilen