Hallo,
stimmt es, dass Frauen einen geringeren Teil des BAFÖG zurückzahlen müssen, wenn sie ein Kind bekommen?
Wie ist es für verheiratete Männer, deren Frau ein Kind bekommt?
Danke
Hallo,
stimmt es, dass Frauen einen geringeren Teil des BAFÖG zurückzahlen müssen, wenn sie ein Kind bekommen?
Wie ist es für verheiratete Männer, deren Frau ein Kind bekommt?
Danke
bei mir(männlich)war es so, dass ich als die forderung der bafög-rückzahlung kam, gerade im erziehungsurlaub war. aufgrund dieser tatsache brauchte ich kein bafög zurückzuzahlen. du siehst,auch verheiratete männer kommen in den genuss, dass kinder die bafög-rückzahlung aufheben.
Bei guten Studienleistungen und/oder schnellem Studium oder bei Kindererziehung (und geringem Einkommen) während der Rückzahlungszeit wird auf Antrag (der innerhalb eines Monats nach Erhalt des Rückzahlzungsbescheids zu stellen ist!) ein Teil der Schulden erlassen.
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung.php
Schau mal auf : http://www.bafoeg.bmbf.de
Dort ist zu lesen: Kinder spielen auch bei der Rückzahlung von BAföG-Staatsdarlehen gem. § 18 BAföG eine Rolle. Wenn Sie sich bereits in der Rückzahlungsphase befinden (die 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer beginnt: § 18 Abs. 3 BAföG), können Sie bei geringem Einkommen einen Freistellungsantrag nach § 18a BAföG stellen, der wie eine zinslose Stundung wirkt. Bei der Berechnung Ihres anrechenbaren Einkommens werden neben dem Grundfreibetrag von 960 Euro (ab Herbst 2008: 1040 Euro) für jedes Kind (soweit es nicht bereits seinerseits dem Grunde nach 3 förderungsberechtigt nach BAföG oder nach SGB III ist) zusätzlich 435 Euro (ab Herbst 2008: 470 Euro) als Freibetrag abgezogen. Allein Stehende, die Kosten für Fremdbetreuung ihrer Kinder nachweisen, können die Ausgaben zusätzlich mit bis zu 175 Euro monatlich für das erste und je 85 Euro für jedes weitere Kind vom Anrechnungsbetrag absetzen (§ 18a Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 BAföG). Solange Sie während der Rückzahlungsphase entsprechend wenig verdienen und noch ein Kind bis zu zehn Jahren pflegen und erziehen (oder ein behindertes Kind - dann ohne Altersbegrenzung), werden Ihnen auf Antrag die monatlichen Rückzahlungsraten jeweils endgültig erlassen. In diesem Fall mindert sich also die Gesamtdarlehensschuld um die entsprechenden Erlassbeträge. Diese Regelung gilt aber nur noch für Rückzahlungsmonate bis zum 31.12.2009. Anträge nimmt in jedem Fall das Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln entgegen
Der Vater hat wohl in der Regel ein zu hohes Einkommen, ansonsten könnte er das für sich auch geltend machen.
heisst also ich kann die Rückzahlung zinslos unterbrechen aber nicht das ich dann weniger zahlen muss
Also meiner Frau wurden während der Kindererziehung jeden Monat 200 Euro erlassen. Sie musste letztlich kein BaföG zurückzahlen. die Schulden stammten allerdings aus den 80-er und 90er-Jahren.Und in diesem Artikel hier ist ja auch von erlassen die Rede.
Das darf ja schon aufgrund der Gleichberechtigung von Frau und Mann nicht sein?
Wieso das???
Die Frage ist doch, ob während der Zeit des Mutterschutzes (oder wie es dann heißt) die BAFöG-Leistungen ausgesetzt werden und stattdessen beispielsweise ALG2 ausgezahlt wird. Oder nachher Elterngeld.
Wer der Ausbildung nicht zur Verfügung steht, kann doch auch kein BAFöG erhalten - und auch nicht zurückzahlen- oder irre ich mich?
Das ist aber nicht inhalt der Frage
Ich kann sie aber nicht anders verstehen. Tut mir leid.
nicht das ich wüsste denn wenn es so wäre würde jeder kurz vor der Fälligkeit zum Elternteil mutieren. Denn so eine "Ersparniss" ist für manche genauso ein Grund Mutter /Vater zu werden wie das Kindergeld das es dann gibt.
Gruss
Aufheben oder aufschieben?