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bafög nicht zurückbezahlen?

Frage von sypho sypho

halli hallo

eine freundin von mir bekommt schon seit 3 jahren bafög... meinte aber sie müsste es nicht zurückbezahlen. kann das sein? oder gibts da spezielle reglungen auf die jeweilige familiensituation odersowas?

danke euch!

grüße aus hessen :)

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Antworten (7)

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    Antwort von Niklaus Niklaus

    Hier der Originaltext der Website. http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/rueckzahlung.php

    1. Bei Schüler-BAföG ist keine Rückzahlung notwendig (Vollzuschuss).

    2. Studierende müssen 50% des in der Regelstudienzeit erhaltenen BAföGs zurückzahlen (Darlehensanteil).

    3. Die Schulden für den Darlehnsanteil sind auf 10.000 Euro beschränkt (sofern das Studium am 1.3.2001 oder später aufgenommen wurde).

    4. Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in vierteljährlichen Raten zu 315 Euro.

    5.Bei geringem Einkommen kann die Rückzahlungsverpflichtung auf Antrag für jeweils ein Jahr aufgeschoben werden.

    1. Die Schulden können auch in größeren Summen oder auf einen Schlag beglichen werden, dafür wird ein Rabatt gewährt.

    7.Bei guten Studienleistungen und/oder schnellem Studium oder bei Kindererziehung (und geringem Einkommen) während der Rückzahlungszeit wird auf Antrag (der innerhalb eines Monats nach Erhalt des Rückzahlzungsbescheids zu stellen ist!) ein Teil der Schulden erlassen

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    Antwort von mona1lisa mona1lisa

    kommt darauf an, ob es SchülerBafög oder Bafög für das Studium ist. Schülerbafög muß nicht zurückgezahlt werden, das andere Bafög zur Hälfte, vorrausgesetzt du beendest das Studium.

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Falls anch diesen Antworten noch Fragen bleiben:

    Bei http://www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/bafoegforum/start.asp gibt es ein extrem gutes Bafög-Forum

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    Sonstige Bafög-Tipps: http://www.klicktipps.de/bafoeg.php

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    Antwort von Negoro Negoro

    Hallo sypho ! Das kann sie so pauschal nicht sagen. Regel ist, dass man mindestens 50% (bei grober Überschreitung der Regelstudienzeit evtl. auch mehr, bzw. ganze Rückzahlung bei Fehlern auf dem Antrag) zurückzahlen muss. Wenn man einen besonders guten Notenschnitt und/oder viel früher als Regelstudienzeit fertig ist, kann es sein, dass man alles erlassen bekommt. Eine Art Stipendium. Das ist aber selten. Also, meistens 50%, außer man wird Arbeitlos oder ist Härtefall ! Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

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    Antwort von bitmap bitmap

    Kommt drauf an siehe http://www.bafoeg.bmbf.de/de/204.php

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    Antwort von Indy72 Indy72

    Im Prinzip wird man die Bafögschulden nicht mehr los. Aber man kann sie momentan jedes Jahr aufs neue stunden lassen, wenn die materielle Situation keine Rückzahlung erlaubt.

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    Antwort von Qetan Qetan

    Ich kenne es nur so, dass Bafög zurückgezahlt werden muß.

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