Verstirbt ein BaföG-Bezieher werden BaföG-Darlehens-Schulden nicht vererbt, nach § 18Ab.5c. Was ergibt es aber für die Erziehungsberechtigten (Erben )wenn Bafög für 2 Jahre unter Vorbehalt gezahlt wurde ? Rückforderungen ? Danke für ernsthafte Antworten.
Antworten (1)
-
1Antwort von
Bambi90Bambi90
Also ich kenne mich zwar in sowas nicht so wirklich gut aus, aber Bafögleistungen sind ja auch eine Art von Schulden, die vererbt werden würden und daher denke ich, dass es die Eltern, wie jede andere Art von Erbe ausschlagen können...
Diese Frage
Diese Frage teilen