Hallo Ihr lieben,
ich habe eine Frage zum BAföG. Meine Freundin hat ihren Realschulabschluss gemacht und beendet zum 31.07. ihre Ausbildung zur zahnmedizinischen Fachangestellten ( Ausbildung gegen Arbeitsentgelt). Danach will sie 3 Jahre ihr Abitur machen (berufliches Abitur). Da sie noch unter 21 ist, besucht sie keine Abendschule, sondern führt ganz normal ihr Abi auf dem zweiten Bildungsweg durch.
Nun die Frage: Hat sie Anspruch auf Geld nach dem BAföG?
Ich bin mit dem Gesetz nicht so sehr vertraut, ich weiß nur, dass es nach §12 Abs. 1 Nr. 2 BAföG einen monatlichen Bedarf von € 391,00 (wenn der Schüler nicht bei seinen Eltern wohnt € 543,00) gibt, für Personen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und die Fachoberschule durchführen.
Fachoberschule ist nun nicht gleich berufliches Gymnasium, deswegen auch meine Frage. Bekommt man i-wie trotzdem Geld nach dem BAföG?
Und wenn ja, ist es dann auch elternabhängig, bzw. gibt es nicht sogar auch elternunabhängiges BAföG?
Vielen Dank schonmal im Vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
Joe
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