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BAföG? mit speziellem Studium

Frage von InsaneKookie InsaneKookie

Hallo liebe GF-ler,

Ich werde im September ein kooperatives Studium beginnen. Diese Art von Studium besteht aus einer verkürzten Ausbildung am Anfang. Diese dauert 2 Jahre. Danach wird ein normales Hochschulstudium angehängt. Ich bekomme sowohl während der Ausbildung als auch während dem Studium eine Vergütung. Allerdings hält sich die Vergütung während dem Studium mit 370 Euro eher gering. Da mein Ausbildungsplatz sehr weit weg ist, würde ich gern in die Nähe ziehen und mir eine kleine Wohnung mieten. Jetzt frag ich mich nur ob ich dann überhaupt BAföG berechtigt bin? Zumindest während der Ausbildungszeit.

Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen? Wäre euch sehr dankbar darüber :)

Grüße Kookie

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Antworten (2)

  • 0
    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von Mandava Mandava

    Doch du bist Bafög-Berechtigt, auch bei einer Dualen Ausbildung, sofern du nicht in Hessen, NS oder HAmburg studierst. Insofern muss ich IchWissen dieses Mal widersprechen. Auch nicht ganz richtig: Beim Wohngeld wirst du bei 370€ keinen Anspruch haben.

    Was stimmt: Dir wird die Ausbildungsvergütung auf dein Bafög mit angerechnet, also von deinem Anspruch abgezogen. Der Anspruch errechnet sich aus dem Einkommen deiner Eltern. Wenn du also bafög bekommst dann weniger als Leute mit "normalen" Studiengang.

    Nochmal zum Wohngeld: Wenn du von den Eltern Unterhalt bekommst, dein Kindergeld überwiesen bekommst, oder nebenher jobben gehst so dass du dein Einkommen hochschrauben kannst, kannst du auch Wohngeld beantragen. Dein Mindesteinkommen muss soviel betragen wie der Sozialhilfesatz (364€) +Miekosten+Nebenkosten also je nach Miete ca 600€. . Allerdings nicht mehr, wenn du Bafög bekommst. Du solltest dir daher überlegen, was sinnvoller ist. Du kannst dir deinen Bafögsatz ja ausrechnen lassen. Evt kann es aber sein, dass der niedriger ist als dein Wohngeld, also informier dich vorher.

    Kommentar von InsaneKookie InsaneKookieInsaneKookie

    Danke! :) war sehr hilfreich!

    Kommentar von Mandava MandavaMandava

    Büdde :)

  • 0
    Antwort von IchWissen IchWissen

    Wenn Du eine Ausbildungsvergütung beziehst, dann bist Du nicht mehr Bafög-berechtigt. Aber Du könntest Wohngeld beantragen.

    Kommentar von InsaneKookie InsaneKookieInsaneKookie

    bist du dir 100% sicher? hab da mal was gehört, dass es in sonderfällen geht. Bin mir nicht sicher ob ich so einer bin mit dem kooperativen Studium. denn im prinzip ist es so ähnlich wie ein duales Studium und duale studenten sind doch bafög berechtigt oder?

    Kommentar von IchWissen IchWissenIchWissen

    Duale Studenten bekommen auch eine Ausbildungsvergütung und haben demnach auch keinen Anspruch auf Bafög.

    Kommentar von IchWissen IchWissenIchWissen

    www.das-neue-bafoeg.de

    Hier sitzen die Fachleute

    Kommentar von InsaneKookie InsaneKookieInsaneKookie

    alles klar dankeschön :)

    Kommentar von IchWissen IchWissenIchWissen

    Es kann ja sein, dass es Ausnahmefälle gibt. Ich kenne sie aber nicht. Logisch wäre unter Umständen eine Verrechnung von Bafög und Azubigehalt. Dazu muss man aber den Bedarf ermitteln. Dann wird das Einkommen und Vermögen der Eltern ermittelt. Je nach deren Höhe müssten sie Dir dann Unterhalt zahlen (so ist es jedenfalls beim Bafög). Grundsätzlich dürfen Studenten beim Bafög bis zu 400 Euro im Nebenjob verdienen. Aber ob diese Regelung auch für ein Koop-Studium anwendbar ist, ist mir nicht bekannt.

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