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Bafög, Kindergeld, selbstständige Arbeit

Frage von MasterDomi MasterDomi

Hallo Zusammen, im März beginne ich mein Studium. Mein Abitur habe ich im vergangen Sommer erworben und dann von Anfang August bis Ende November zwei Praktika absolviert, die zusammen 15 Wochen betrugen. Nebenbei habe ich ein Gewerbe angemeldet, mit dem ich im Durschnitt 375 Euro/ Monat verdiene.

Seit Dezember lebe ich bei meiner Tante, da ich einen großen Streit mit meiner Mutter hatte.

Meine erste Frage: Ich möchte zum Studium Kindergeld beantragen, das dann an mich gezahlt wird. Bekomme ich das Kindergeld dann ab März oder bekomme ich auch für die Zeit der Praktika Kindergeld (Praktika wurden nicht vergütet) nachgezahlt?

Zweite Frage: Wird das Kindergeld zu meinen Einkünften gezählt, wenn es um Bafög geht? Also wenn es heißt, dass man monatlich bis zu 400 Euro nebenbei verdienen darf, werden die 184 Euro Kindergeld dann zu diesen Einnahmen gezählt?

Vielen Dank im Voraus! :)

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Antworten (3)

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    RatgeberHelden Antwort von Mandava Mandava

    Bekomme ich das Kindergeld dann ab März oder bekomme ich auch für die Zeit der Praktika Kindergeld (Praktika wurden nicht vergütet) nachgezahlt?

    Wenn du das Kindergeld rückwirkend ausgezahlt haben willst, musst du das extra beantragen.

    Kindergeld zählt nicht als Einkommen.

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    Antwort von Jacie87 Jacie87

    dass du es bekommst ist klar, aber ab wann..hmm..hoffentlich nicht erst ab Antragsstellung... ja das KG wird dazu gezählt. Kannst du nicht um Aufstockung bitten als Gerringverdiener durch dein Gewerbe? Statt Bafög? Das musst du doch schliesslich zurück zahlen...oder sogar einen Antrag auf Zuschüsse vom Amt stellen? Evtl auch als Grunderzuschuss??

    Kommentar von Mandava MandavaMandava

    Es geht hier um einen Studenten, da gibts nichts vom Amt. Bafög muss auch nur zu 50% zurückgezahlt werden.

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    Antwort von ddeerr ddeerr

    Kindergeld steht dir bis ich glaube 27.Lebensjahr zu! Kindergeld bekommst du, solltest du seit Kindesalter bekommen.... Tja, da du eine Einkunft hast, wird das mit dem BaföG verrechnet tippe ich mal ganz stark. Kindergeld ist keine Einnahme sondern eine Leistung! Du könntest evtl Wohngeld beantragen?

    Kommentar von MasterDomi MasterDomiMasterDomi

    Erstmal Danke für die Antwort. Die Einkünfte werden erst verrechnet, wenn sie mehr als 406 Euro im Monat betragen.

    Kommentar von Mandava MandavaMandava

    Wohngeld gibts nicht wenns Bafög gibt. KiGe gibt es bis zum 25 Lebensjahr. KiGe wird nicht mit Bafög verrechnet und umgekehrt seit 2012 auch nicht mehr.

    Kommentar von ddeerr ddeerrddeerr

    Bist du sicher, das es kein Wohngeld gibt, wenn man BaföG bekommt???

    Kommentar von Hugo89 Hugo89

    Kann ich bestätigen. Das Wohngeld ist quasi im Bafög beinhaltet, wenn du eine eigene Wohnung gemeldet hast. Zum Beispiel kriegst du ohne Wohnung 500€ Bafög ... mit eigener Wohnung dann vlt 580€. ... Gruß

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