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Bafög / Kindergeld

Frage von Skorpie Skorpie

Hallo. Mal wieder ratlos. Die Situation ist die: Mein Sohn studiert und wohnt in eine Wohngemeinschaft, bekommt aber laut Berechnung KEIN Bafög. In dem Schreiben vom Bafögamt steht genau, welchen Anteil ich und welchen Anteil mein Exmann zahlen soll. Das Kindergeld für meinen Sohn bekomme ich mit meine Gehalt ausbezahlt. Mein Exmann zieht aber von dem was er zahlen soll die hälfte des Kindergeldes ab und meint das das korrekt ist. Leider gibt mir keiner darauf eine konkrete Antwort. Die vom Bafögamt sagen das es nicht ok ist. Mein Exmann hat das zu zahlen im Besceid steht und ich ebenfalls. Das Kindergeld kann ich verrechnen wie ich will ( kann ich nicht glauben) Der Steuerberater sagt das beide Elternteile den angebenen Unterhalt zahlen müssen der im Bescheid steht und ich obendrauf nochmals das Kindergeld ( will ich nicht glauben) WER weiß es GENAU???

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Antworten (5)

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    Antwort von coroner coroner

    ihr seid BEIDE Kindergeldbezugsbereechtigt. Eigentlich müsste dein Mann auch das halbe Kindergeld erhalten. Sowas macht aber die Kindergeldkasse nicht und überweist grundsätzlich nur einer Person. So wie dein Mann das verrechnet kenne ich das auch ! Wenn dein Sohnemann nicht mehr zu hause wohnt, hat er dann überhaupt noch Kindergeldanspruch ? Ich dachte da muss man zuhause wohnen ? oder war das nur damals zu meinen zeiten so?

    Kommentar von coalblack coalblackcoalblack

    Nee, ist heute nicht mehr so. Das Kind muss in Ausbildung sein oder Ausbidung suchend gemeldet sein. Das reicht.

    Kommentar von Skorpie SkorpieSkorpie

    Bis vor einiger Zeit war es so, das derjenige das Kindergeld erhält, bei dem das Kind überwiegend lebt und auch den alleinigen Anspruch hatte. Das hat sich jetzt (glaube ich) wieder geändert...warum auch immer. Das mit dem Bafög ist aber eine ganz andere Sache...hat nichts mit dem "normalen" Unterhalt zutun.

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    Antwort von vertex vertex

    Ich fürchte, Dein Ex-Mann behält Recht. Siehe wikipedia-Eintrag zum Thema Kindergeld:
    Unterhaltsansprüche: Wer zur Zahlung von Unterhalt für eines oder mehrere Kinder verpflichtet ist, kann die Hälfte des (dem anderen Elternteil ausbezahlten) Kindergeldes von dem zu zahlenden Kindesunterhalt abziehen, soweit er nicht noch selbst Kindergeldempfänger ist. Dies ergibt sich aus der Anlage zur Düsseldorfer Tabelle http://www.duesseldorfer-tabelle.com/duesseldorfer-tabelle-2005-5.htm.

    Kommentar von Skorpie SkorpieSkorpie

    Unterhaltsrecht und die Berechnung vom Bafög inkl. Kindergeld bei Studierenden, sind aber zwei verschiedene paar Schuhe. Das richtet sich nicht nach der Düsseldorfer Tabelle.

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    Antwort von coalblack coalblack

    Also ich kenne das auch so, dass der Vater das halbe Kindergeld anrechnen kann. Wäre ja sonst auch etwas unfair.

    Kommentar von Dina2607 Dina2607Dina2607

    Ja, aber meist wird das im Lohnsteuerjahresausgleich angegeben bzw. geltend gemacht!

    Kommentar von Skorpie SkorpieSkorpie

    Jein. Der Bafögsatz ca 580€ ist ja nun mal nicht die Welt. Deshalb unterstütze ich meinen Sohn so weit wie irgend möglich. D.h. Klamotten, Studiengebühr, Heimfahrten usw. bezahle ich schon zusätzlich. Natürlich auch die Zeit die er hier(zuhause) ist.

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    Antwort von moin390 moin390

    Das kann nicht korrekt sein. Der Unterhalt den Dein Mann zahlt, wurde doch ermittelt. Da kann er nicht einfach das halbe Kindergeld abziehen.

    Kommentar von Skorpie SkorpieSkorpie

    Das sehe ich auch so. ANGEBLICH hat er das so "irgendwo" gelesen, aber ich VERMUTE das er sich beim Anwlat erkundigt hat.

    Kommentar von moin390 moin390moin390

    Erkundige Dich doch auch beim Anwalt. Wenn du kein Geld dafür hast, es gibt auch Rechtsberatungen bei der Gemeinde oder hol Dir einen Beratungssschein.

    Kommentar von Skorpie SkorpieSkorpie

    Das werde ich jetzt auch machen. Ich bin`s wirklich leid. Wenn ich das alles nicht beantragt hätte, hätte er nix zum abziehen gehabt....denn er kümmert sich ja nicht drum.

    Kommentar von moin390 moin390moin390

    Ich drück Dir die Daumen das alles zu Deinem Vorteil geregelt werden kann.

  • 1
    Antwort von Dina2607 Dina2607

    Kindergeldfragen beantwortet die Kindergeldkasse!

    Kommentar von Skorpie SkorpieSkorpie

    Es geht doch nicht nur um das Kindergeld sondern um die Verrechnung

    Kommentar von Dina2607 Dina2607Dina2607

    Darüber gibt es einen Bescheid, aus dem der zu zahlende Betrag hervorgeht. Dein Mann kann da nicht kürzen nach Lust und Laune!

    Kommentar von moin390 moin390moin390

    Hast Du mal versucht von der Kindergeldkasse eine Auskunft zu bekommen?? Ich habe da keine guten Erfahrungen gemacht.

    Kommentar von Dina2607 Dina2607Dina2607

    ich denke auch das das sehr sinnvoll ist, mal dort nachzufragen!

    Kommentar von Skorpie SkorpieSkorpie

    Na dann probiere ich mal mein Glück. Kann ja nich schaden ;)

    Kommentar von Dina2607 Dina2607Dina2607

    sorry, keine guten Erfahrungen.... oje und wie sieht es beim Jugendamt aus? Die müssen sich doch auch auskennen!

    Kommentar von Skorpie SkorpieSkorpie

    Habe ich schon versucht. Sind dafür nicht zuständig. :(

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