gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Bafög - Grundvermögen

gefragt von pert66 am 28.09.2009 um 10:56 Uhr

Es ist so: Ich arbeite im 400-Euro Bereich und bin vor allem mit der Erziehung der Kinder tätig. Jedes Jahr muß ich fürs Bafög Unterlagen ausfüllen, und meine Vermögensverhältnisse aufzeigen. Kein Problem.

Nun hat meine Frau vor 3 Jahren eine Wohnung gekauft, da wir aber verheiratet sind, ist es "unsere" Wohnung. In den letzten beiden Bafög-Vermögensmitteilungen habe ich jeweils beim Grundvermögen NULL hingeschrieben, da ich mir nie darüber bewußt war, dass ich ich nun Hauseigentümer bin (bin ich aber, ich hab sogar mitunterschrieben). Nun stelle ich wieder mal meine Einkommensverhälznisse dar und stoße auf das Grundvermögen. Ich möchte alles richtigstellen, da ich keine Lust vor allem nicht die nerven habe zum Betrug. Wie kann ich nun den Sachverhalt dem Bafögamt so mitteilen, dass ich nicht auch noch wegen Falschaussage bestraft werde.

Bitte keine Sprüche wie: Selbst schuld!... das mach ich schon selbst...

LG, Pert


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

finanzamt (914)
Bafög (851)
vernögen (1)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 28. September 2009 11:22
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sehr gutes Bafög-Forum, in dem so was Spezielles kompetent beantwortet wird:

www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/bafoegforum/start.asp


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 28. September 2009 10:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sie sind dann stolzer Eigentümer von Grundvermögen, wenn Sie gemeinsam mit Ihrer Frau im Grundbuch stehen. Steht Ihre Frau alleine drin, so haben Sie kein Grundvermögen, welches anzugeben wäre. Bei Ihrer Frau sieht das natürlich anders aus.

Kommentar von pert66 am 28. September 2009 11:05

Ja, das sehe ich auch so. Nun die Frage, wie ich das "bereinige". Denn Stress ist das letzte, was ich diesbezüglich haben will...

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 28. September 2009 11:12

Angeben, was richtig ist!

Kommentar von pert66 am 28. September 2009 11:36

Na, das ist doch sowieso klar...

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 28. September 2009 11:42

Und wenn der Kauf finanziert wurde die "Schulden" nicht vergessen.


elenore
beantwortet von elenore am 28. September 2009 12:45
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich würde schriftlich dem Bafögamt die Richtigstellung mitteilen!!!! Das wäre schon sehr wichtig, da heutzutage alle Ämter die soziale Leistungen auszahlen mit den Banken, Sparkassen und besonders dem Finanzamt vernetzt sind. Sie bekommen also über jeden Einzelnen überall entsprechende Aussagen!!


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.