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Bafög für Vollwaisen mit eigenem Haus?

Frage von Baron Baron

Folgendes Szenario: Studentin, 23 Jahre, Vollwaise, hat von Eltern ein Haus geerbt, sonst aber ausser Waisenrente und Kindergeld kein Einkommen.

Gibt es dann Bafög oder besteht aufgrund des Besitzes des Hauses kein Anspruch auf Bafög, weil man ja theoretisch das Haus verkaufen kann und dann Geld hätte????

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Antworten (6)

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Bei einem solchen Vermögen gibt es vermutlich kein BaföG.

    Aber hier gibt es bessere Antworten:

    Sehr gutes Bafög-Forum: http://www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/bafoegforum/start.asp

    Kommentar von Kr4bat Kr4batKr4bat

    Es gibt auch eine kostenlose 0800 Nummer, welche man findet, wenn man "Bafög Hotline" in eine Suchmaschine tippt.

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    Antwort von gerwitt gerwitt

    Ich würde mich an deiner Stelle an eine BaFöG-Beratungsstelle wenden, bevor du hier keine genauen Angaben bekommst und dadurch nachher finanziellen Schaden hast. Als mein Vater starb, habe ich auch BaFöG bekommen. Soviel ich weiß, wurde Kindergeld und Halbwaisenrente angerechnet. Da wir aber eine Erbengemeinschaft waren, hatte ich auch (rechnerisch) noch einen Hausanteil. Dieser floß aber nicht mit in die Berechnung ein.

    Das ist aber schon einige Jahre her. Also: Besser direkt an die staatlichen Beratungsstellen wenden (BaFöG-Amt, meist an jeder Uni).

  • 1
    Antwort von desarah desarah

    Ich könnte mir vorstellen, dass das Haus als Besitz angerechnet wird, ebenso wie die Waisenrente. Der Bafög-Höchst-Betrag liegt ja bei bereits bei sensationellen 580,00 €. Und viel dazu verdienen darf man ja dann auch nicht mehr. Aber so genau weiß ich das auch nicht. Es müsste an der jeweiligen Uni beim Bafög-Amt aber auch Kurzberatungen geben, die einem relativ unbürokratisch und schnell kurze Infos dazu gegeben können, bevor man den fürchterlich langen Antrag stellt.

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    Antwort von gemaalsa gemaalsa

    Kommt darauf an, was für monatliche Unkosten auf dem Haus liegen. Das kann nur das Amt prüfen.

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    Antwort von Niklaus Niklaus

    Das BaFög-Amt wird es prüfen.

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    Antwort von maxiulbricht maxiulbricht

    Falls es nicht die erste Ausbildung ist, kommt auch elternunabhängiges BaFöG in Betracht. Vorteil: Grundbesitz wirkt sich nicht negativ aus, solange sie darin wohnt...

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