Hier wurde diskutiert, ob Kinder, die einen Anteil an einem Haus besitzen (noch mit Schulden drauf), überhaupt noch BaföG bekommen können. Aber so recht weiß es hier keiner. Weiß es jemand "da draussen"?
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schleudermaxeschleudermaxe
Ja, natürlich. Es sei denn, sie sind dem Grunde nach nicht förderungsfähig.
Zu beachten sind lediglich die Vermögenswerte in bar, eine selbstgenutze Unterkunft zählt nicht dazu.
Anteile an einer Unterkunft, aus der Einnahmen gezogen werden, werden wie normaler Nebenverdienst (Überschuß) eingebunden. Ein Verkauf von Anteilen ist meist nicht möglich, kann also nicht verlangt werden.
So jedenfalls die Verordnung.
Auszug (Zugleich Quelle): 29.3.2 Eine Härte liegt insbesondere vor,
a) wenn die Vermögensverwertung zur Veräußerung oder Belastung eines im Sinne des § 88 Abs. 2 Nr. 7 des Bundessozialhilfegesetzes angemessenen Hausgrundstücks, besonders eines Familienheims oder einer Eigentumswohnung, die selbstbewohnt sind oder im Gesamthandseigentum stehen, führen würde.
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Farseer4Farseer4
Ein Haus, welches man Besitzt, entscheidet nicht darüber ob man Bafög kriegt oder nicht. Lediglich das Einkommen der Eltern oder ggf. das eigene Einkommen entscheidet darüber.
Ich habe in einem fertig abbezahlten Haus gelebt und hab Bafög gekriegt, weil ich nicht genug Einkommen hatte um davon leben zu können. Und das Haus zu verkaufen um 4 Jahre lang zu studieren, wäre ja Blödsinn gewesen oder?
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HinzelderNovaHinzelderNova
Ein guter Freund von mir hat die Hälfte vom Haus seiner Eltern geerbt. Er hat ab dem Tag kein Bafög mehr bekommen.
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Indy72Indy72
Vermögen ist vermögen und muss in den Formularen deklariert werden, wenn danach gefragt wird. Ob man ein ganzes Haus besitzt oder nur ein Teil davon ist juristisch egal. Beim Bafög wird allerdings vor allem nach Einkommen leicht verflüssigbaren Wertpapieren und Renten gefragt, weniger nach Vermögen.
Kommentar von
Farseer4Farseer4 Trotzdem wird das Amt nicht sagen, dass man kein Bafög-Anspruch hat, nur weil man in einem Haus lebt. Absoluter Schwachsinn. Folglich wären alle Leute die sich für ein Eigenheim entscheiden, anstatt das ganze Leben lang Mietkosten zu zahlen (die im übrigen nach wenigen Jahren schon die Kosten eines Hauses übersteigen) benachteiligt.
Bei Hartz4 ist es was anderes. Bitte nicht mit Hartz-4 Argumentieren. Danke
Kommentar von
Indy72Indy72 @Farseer4: Habe ich nicht geschrieben, dass vor allem nach Einkommen gefragt wird? Du intepretierst arg viel!
Kommentar von
Farseer4Farseer4 Ich schreib sowas halt immer sofort dazu, bevor die Leute anfangen damit zu argumentieren. Meist ist es auch der Fall.
pardon. war nicht böse gemeint.
Hat denn der Freund Einkommen aus dem Haus? Also Mieteinnahmen? Dann wäre das für mich irgendwie zu verstehen. Hängt aber von der Höhe ab.
Ja. Dein Freund hat in einer Mietwohnung gelebt und die hälfte des Hauses seiner Eltern geebrt richtig? Dann ist es verständlich, weil es sich in diesem Fall um einen Wertgegenstand handelt.
Aber bei dieser Frage nehm ich einfach mal an, dass die Kinder in dem o.g Haus leben.
Ja, richtig.
Nein, hat er nicht. Seine Mutter wohnt noch darin. Die im Amt haben zu ihm gesagt, er soll es doch verkaufen - klar, und die Mutter auf die Straße setzten. Mehr Einzelheiten weiß ich leider auch nicht.
Also die Argumentation vom Amt war mehr als fragwürdig. Ich kenne genug Studenten die in einem Eigenheim wohnen und Bafög kriegen.
Da kann etwas nicht stimmen! Schaue in die Verordnung, ein selbstgenutzes ET ist geschützt und ein Verkauf kann nicht verlangt werden. Eingerechnet werden bei Vermietung (auch an die Eltern) allerdings die Mieteinnahmen (Abzüglich Aufwendungen), wie bei jeden Verdienst auch.