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bafög für Berufliches Gymnasium und später Uni?

Frage von PeterFlemming PeterFlemming

Hallo,

ich möchte auf ein berufliches Gymnasium gehen. dazu muss ich in eine wg ziehen und desshalb bavfög beantragen. das mache ich um später einmal studieren zu können. kann ich als studierende wieder bavög beantragen?

mir wurde mal gesagt, dass das nicht genemigt wird. Ist das richtg? ist bafög nur für einen bildungsabschluss vorgesehen?

liebe grüße

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Antworten (6)

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    Antwort von Steeler Steeler

    Für Gymnasium (auch sog. berufliches Gymnasium), Gesamt-, Real-, Hauptschule ab Klasse 10 und sog. "unechte" FOS gilt folgendes:

    So lange Du bei den Eltern - oder einem Elternteil - lebst, bist Du definitiv nicht BAföG-berechtigt.

    Womöglich aber auch dann nicht, wenn Du ausziehst. In der Regel ist BAföG nur möglich, wenn die konkret besuchte oder eine vergleichbare Klasse, die Dich auch aufgenommen hätte, nicht in zumutbarer Zeit von den Wohnungen Deiner Eltern aus erreichbar ist (bei tgl. insgesamt mehr als 2h hin und zurück mit dem ÖPNV, bei regelmäßigen Verkehrsverhältnissen). Familienbedingte Hintergründe zählen dabei in aller Regel nicht. Ausbildungsbedingte schon.

    Zu den Voraussetzungen, die in den Verwaltungsvorschriften zu § 2 Abs. 1a BAföG stehen, kannst Du Dich gerne einlesen: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/bafoeg/gesetz/paragraph2.html . Wenn Du dazu dann Fragen hast, gerne.

    Wenn kein BAföG, wärest Du allerdings nicht automatisch wegen einer BAföG-Ausbildung von HartzIV oder WG ausgeschlossen; beides zusammen geht aber wohl nicht. Wie es mit diesen Ansprüchen konkret aussähe, kann ich Dir mangels Ahnung nicht sagen.

    Falls doch BAföG: Die Bedarfssätze stehen im § 12 BAföG (theoretisch auch in den §§ 13a und 14b).

    Das Einkommen Deiner Eltern ist grundsätzlich anzurechnen.

    Das KG sollte Dir zus. zustehen.

    Ein Studium dagegen wird erst mal grundsätzlich gefördert, unabhängig davon, ob Du bei den Eltern lebst oder nicht.

    Welche Ausbildungsstättenarten gefördert werden können, steht in § 2 Abs. 1 und 1a BAföG (siehe obigen Link).

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    Antwort von Bonsai82 Bonsai82
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    Antwort von Lunovis Lunovis

    du kannst sowohl als schueler als auch als student spaeter bafoeg bekommen. die genehmigung des bafoegs haengt in beiden faellen von deiner situation zu diesem zeitpunkt ab (einkommen der eltern), nicht davon was du vorher schon bekommen hast.

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    Antwort von francis1505 francis1505

    Für das Gymnasium erhältst du Schülerbafög, für die Uni-Studentenbafög. Ersteres musst du nicht zurückzahlen.

    Für die Uni später einen Antrag zu stellen ist unabhängig von der Schule.

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    Antwort von Wolpertinger Wolpertinger

    Schüler BaföG und StudentenbaföG stammen aus unterschiedlichen Töpfen.

    Eigentlich sollte dieses nicht auf dein Studentenbafög angerechnet werden.

    Aber selbst wenn, kannst Du die restliche Studienzeit auch über einen Studentenkredit finanzieren.

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    Antwort von meike87 meike87

    es gibt schüler bafög und studierenden bafög...brauchst dir keine gedanken machen beides wird gefördert!

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