Für Gymnasium (auch sog. berufliches Gymnasium), Gesamt-, Real-, Hauptschule ab Klasse 10 und sog. "unechte" FOS gilt folgendes:
So lange Du bei den Eltern - oder einem Elternteil - lebst, bist Du definitiv nicht BAföG-berechtigt.
Womöglich aber auch dann nicht, wenn Du ausziehst. In der Regel ist BAföG nur möglich, wenn die konkret besuchte oder eine vergleichbare Klasse, die Dich auch aufgenommen hätte, nicht in zumutbarer Zeit von den Wohnungen Deiner Eltern aus erreichbar ist (bei tgl. insgesamt mehr als 2h hin und zurück mit dem ÖPNV, bei regelmäßigen Verkehrsverhältnissen). Familienbedingte Hintergründe zählen dabei in aller Regel nicht. Ausbildungsbedingte schon.
Zu den Voraussetzungen, die in den Verwaltungsvorschriften zu § 2 Abs. 1a BAföG stehen, kannst Du Dich gerne einlesen: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/bafoeg/gesetz/paragraph2.html . Wenn Du dazu dann Fragen hast, gerne.
Wenn kein BAföG, wärest Du allerdings nicht automatisch wegen einer BAföG-Ausbildung von HartzIV oder WG ausgeschlossen; beides zusammen geht aber wohl nicht. Wie es mit diesen Ansprüchen konkret aussähe, kann ich Dir mangels Ahnung nicht sagen.
Falls doch BAföG: Die Bedarfssätze stehen im § 12 BAföG (theoretisch auch in den §§ 13a und 14b).
Das Einkommen Deiner Eltern ist grundsätzlich anzurechnen.
Das KG sollte Dir zus. zustehen.
Ein Studium dagegen wird erst mal grundsätzlich gefördert, unabhängig davon, ob Du bei den Eltern lebst oder nicht.
Welche Ausbildungsstättenarten gefördert werden können, steht in § 2 Abs. 1 und 1a BAföG (siehe obigen Link).
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