Hallo,
hat meine Stieftochter Anspruch auf BAFÖG? Sie ist 22 Jahre alt, im ersten Lehrjahr als Frisöse und möchte eine eigene Wohnung (daszu das BAFÖG). Wenn ja, wie ist das mit dem Zurückzahlen?
Danke
Hallo,
hat meine Stieftochter Anspruch auf BAFÖG? Sie ist 22 Jahre alt, im ersten Lehrjahr als Frisöse und möchte eine eigene Wohnung (daszu das BAFÖG). Wenn ja, wie ist das mit dem Zurückzahlen?
Danke
Sie hat Anspruch auf Berufausbildungsbeihilfe. (BAB) Kommt drauf an wie weit weg sie vom Heimatort entfernt ist und wieviel ihre eltern verdienen...
BAB sollte kein Problem sein wenn sie nicht genug verdient. Zurücfkzahlen muss man das auch nicht. Man darf halt nicht mehr zuhause wohnen
Sie wohnt zu Hause und die Ausbildungsstelle ist 1km von hier weg!
Der Anspruch hängt davon ab, ob Sie aufgrund der Entfernung zum Arbeitsort nicht mehr zuhause wohnen kann. Die BA hat dazu auch einen Online-Rechner, alles weitere unter:
http://www.azubister.net/magazin/artikel/236/Immer-pleite-Beihilfen-und-Nebenver...
also wenn sie abi auf dem 2ten bildungsweg nachholen möchte bekommt sie elternunabhängiges bafög welches nicht zurückgez. werden muss.war bei mir so..und ist immer noch so
Bafög gibt es für Studenten, weil die kein Ausbildungsgeld bekommen. Deine Stieftochter hat Anspruch auf Unterhalt durch die Eltern bis zum Ende der Ausbildung. Der kann auch in Naturalien, also Kost und Logis, gestellt werden.
ein bafög zahlt man nicht zurückm unterbestimmten vorraussetzungen. deine st ist geeignet um bafög zu beantragen.
kommt drauf an was sie machen möchte,es gibt wiegeschr.auch elternunabhängiges bafög,d.h egal was die eltern verdienen.