1

Bafög erhöhen weil ich 2 schwerbehinderte Eltern hab?

Frage von towelieeee towelieeee

hi leute

ich bin 23 jahre alt und habe bis august diesen jahres eine ausbildung gemacht und erfolgreich abgeschlossen.

jetzt besuche ich die 12. klasse der fachoberschule wirtschaft.

ich wohne außerhalb meines elternhauses bei meiner großmutter, das ist ihr haus ud meine eltern haben damit nichts zu tun. (besitzansprüche mein ich)

ich bekomme 543 euro bafög,

jetzt habe ich gehört dass man eine erhöhung bekommen kann wenn man einen härtefall angibt oder so?! ich habe 2 eltern, jeweils mit schwerbehinderten-ausweis ausgestattet.

mein vater ist frührentner und unter betreuung, schwerbehindertengrad: 75% meine mutter hat krebs, schwerbehindertengrad: 90%

sie sind getrennt lebend seit 12 jahren, und verdienen kaum was. vater ca 450 euro rente im monat und mutter früher ca 800 euro und jetzt durchs krankengeld noch weniger, damit meine mutter über die runden kommt, bekommt sie schon mein kindergeld und 150 euro extra von mir, was mir jetzt fehlt.

jetzt die frage obich meinen bafögsatz durch die tatsache von 2 schwerbehinderten eltern erhöhen kann? und wenn ja wie... was muss ich beachten? hat jemand tipps? ps: es geht mir nicht darum den deutschen staat auszunutzen... ein nebenjob ist schwer, weil meine großmutter, bei der ich wohne dement ist und ich mich auch noch um sie kümmern muss.

danke im voraus! Krischan

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von winterschmacht winterschmacht

    Nach § 14a BAföG kannst du in Härtefällen mehr BAföG bekommen für besondere Aufwendungen für deine Ausbildung ("wenn sie hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehen und soweit dies zur Erreichung des Ausbildungszieles notwendig ist") oder für deine Unterkunft ("soweit dies zur Vermeidung unbilliger Härten erforderlich ist"). Unterstützungszahlungen an deine Eltern gehören nicht dazu.

    Es ist sehr nett von dir und ehrt dich, dass du deine Mutter finanziell unterstützt, obwohl du relativ wenig Geld zur Verfügung hat. Aber kein Amt wird dir dafür mehr Geld zur Verfügung stellen, denn du musst zuerst deinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten. Eine allgemeine Unterhaltspflicht gegenüber z.B. deiner Mutter gibt es zwar, aber es gibt gleichzeitig für Unterhaltspflichtige einen sogenannten Selbstbehalt (den du unterschreiten dürftest mit deinen Einkünften). Außerdem sollten deine Einkünfte unpfändbar sein. Zu holen wäre bei dir rechtlich gesehen also nichts, und darauf kommt es Ämtern an.

    Wenn deine Mutter finanziellen Unterstützungsbedarf hat, könnten evtl. bestimmte Leistungen für sie in Frage kommen. Am besten wäre es, wenn sie sich von einer Sozialberatungsstelle (Diakonie, Caritas, AWO, Rotes Kreuz, manchmal auch unabhängige Einrichtungen) beraten lässt. Wann welche Leistungen in welcher Höhe möglich sind, hängt von der konkreten Situation ab.

    Auch was deine Großmutter angeht, könnte eine Beratung durch eine Sozialberatungsstelle sinnvoll sein, zumindest vorsorglich. Bei einer Demenz muss man damit rechnen, dass sich der Zustand verschlechtert, und das unter Umständen auch zu ungünstigen Zeitpunkten. Je nach konkreter Situation und Gesundheitszustand könnte auch deine Großmutter Unterstützung bekommen. Eine Seniorenberatung (z.B. "offene Altenhilfe" bei Diakonie, Caritas usw.) kannn evtl. auch darüber hinausgehende Angebote vermitteln, z.B. Treffen mit anderen Menschen mit einer Demenz bzw. Möglichkeiten zur Tagespflege usw. Dort kann sie sich bzw. könntet ihr euch auch vorsorglich beraten lassen, wenn es aktuell noch keine größeren Probleme gibt.

  • 0
    Antwort von jamaga1 jamaga1

    Bafög erhöhen geht aus diesem Grund nicht. Wenn Deine Eltern zu wenig zum leben haben, können sie ggf. Stütze beantragen. Wegen Deiner Großmutter könnte es vielleicht funktionieren. Frag am besten mal bei der Bafög-Stelle.

  • 0
    Antwort von rhapsodyinblue rhapsodyinblue

    Ja, da greift der Härtefreibetrag. Wobei ich aber nicht sagen kann, ob es für die Eltern, da du nicht bei ihnen wohnst, gilt..., musst du direkt mit dem Amt abklären. Das ist ein extra Formular, da könntest du auch deine pflegebedürftige Großmutter mit angeben (Unterlagen beifügen). www.bafoeg-rechner.de › BAföG-Glossar

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.