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bafög bzw auskunft verweigern

Frage von monikahohlfeld monikahohlfeld

nochmal zu meiner frage: mir geht es darum, daß meine tochter bafög beantagt hat oder will und ich jetzt ein formular von ihr zugeschickt bekommen habe mit angaben zum verdienst. ich sehe aber nicht ein, jetzt dafür aufzukommen. was passiert wenn wir nichts zurückschicken.es ist übrigens nicht meine tochter, sondern die meines mannes aus der geschiedenen ehe

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Antworten (6)

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    Antwort von nitnelav nitnelav

    Wer sagt, dass du aufkommen musst für sie?

    Sie braucht die Daten, damit ihr Bafög-Satz berechnet werden kann.

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    Antwort von hermia hermia
    1. Bin ich mir gar nicht so sicher, ob Du tatsächlich etwas ausfüllen musst, da die leiblichen Eltern rangezogen werden....

    ABER: Wenn Du keine Auskünfte abgibst, bekommt die Tochter vorläufig kein Bafög und sitzt auf dem trockenen. Keine schöne Sache.
    Das Bafögamt muss Dir gewisse Fristen gewähren, den Antrag zu versenden. Sobald allerdings drei dieser Fristen nicht eingehalten wurden, wird jede Nicht-Auskunft mit Geldstrafen belegt.
    Also, am besten Antrag vollständig ausgefüllt versenden und ggf mit dem Amt bereden, ob Du überhaupt zahlungspflichtig bist.

    Kommentar von schleudermaxe schleudermaxeschleudermaxe

    Das Kind möge elternunabhängige Vorausleistungen beantragen. Es bekommt sofort den Höchstsatz und das Amt ordnet die Angelegenheit mit den Eltern. Ich warte bei meinen Kindern schon seit rd. 15 Jahre!

    Kommentar von hermia hermiahermia

    Vielleicht war das vor 15 Jahren so.
    Aber "sofort" ist ziemlich illusorisch...

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    Antwort von user216 user216

    Normalerweise ist die Mutter dazu verpflichtet, diese Angaben zu machen, damit der Erhalt von Bafög möglich ist.
    Allerdings ist es ja nicht deine leibliche Tochter.
    Könnte sein, dass dies eine Rolle spielt.
    -> Im Amt für Bafög anrufen und nachfragen

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    Antwort von schleudermaxe schleudermaxe

    Also, das Kind sollte elternunabhängige Vorausleistungen beantragen. Dann richtet sich der etwaige Unterhalt der leiblichen Eltern nach dem BGB und nicht nach dem schlechteren BAföG.

    Tipp: Auskünfte nicht mitteilen.

    Viel Glück.

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu
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    Antwort von liebemaus21 liebemaus21

    alles muss ausgefüllt werden, sonst gibts kein bafög.

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