Bafög bei zerstrittenen/ geschiedenen Eltern - Berechtigung & Fehlangaben

2 Antworten

Deine Eltern haften gemeinsam für den Unterhalt gegenüber Dir. Dein Vater muss 50% bringen, deine Mutter auch. Ich unterstelle, Du wohnst nicht mehr zu Hause, sondern extern. Dann ist Dein Anspruch auf Unterhalt als Student derzeit 670 Euro einschließlich Kindergeld (184 Euro) plus Studiengebühren plus Krankenversicherung. Bist Du bei Deiner Mutter gesetzlich versichert und erhebt die Uni keine Gebühren, dann sind es 670 Euro. Der Elternteil, der das Kindergeld bekommt (vermutlich Mutter) muss es voll an Dich ausbezahlen. Dann blieben 486 Euro übrig, die hälftig von beiden Seiten zu bezahlen sind. Kann Deine Mutter nicht bezahlen (Einkommen zu gering), müsste das Bafög-Amt einen Bescheid erstellen, in dem beide Seiten aufgelistet sind und der Zahlungsanspruch für beide Seiten dargelegt wird. In meinem Fall verdient meine Ex mehr als ich und muss deshalb auch mehr bezahlen. Von der gemeinsamen Größe her liegt Dein "Familieneinkommmen" beider Seiten in etwa in meiner Höhe und ich kann nicht nachvollziehen, dass das BAFÖG-Amt Deinen Bescheid auf Null Euro gesetzt hat. Es müsste immer noch um die 200 Euro betragen. Vermutlich hat Dein Vater nicht alle Angaben zum Abzug von Sonderausgaben gemacht. Aus dem BAFÖG-Bescheid geht normalerweise genau hervor, was der entsprechende Elternteil zuzuzahlen hat (in meinem steht das haargenau drin). Diese Zuzahlung kann man vom Vater/Mutter einklagen plus die Restdifferenz auf die 486 Euro. Eventuell wäre es übrigens hilfreich, sich nach Wohngeld (sofern Du das bekommst) umzutummeln. Es gibt an der Uni meistens studentische Bafög-Beratungsstellen. Da würde ich mal hingehen. Ansonsten sind BAFÖG-Beamte häufig oberflächlich und inkompetent. Zumindest ist das meine jahrelange Erfahrung mit studierenden Kindern.

Hätte er sein Einkommen tatsächlich in die Höhe korrigiert, hätte er sich selbst ins bein geschossen. Bafög ist gekoppelt am Verdienst der Eltern. Verdienen die zu viel, bekommst du zwar kein Geld nach Bafög, dafür müssen aber deine genugverdienenden Eltern deine Ausbildung finanzieren. Würde er den Teil, den er (duch sein hohes Einkommen) bezahlen muss, nicht an dich zahlen, kannst du das auch einklagen. da du ja nur wegen ihm keine staatliche Unterstützung bekommst, da man davon ausgeht, dass dein Vater dich finanziert.

Also weiß er wie der Hase läuft, hätte er da auf jeden Fall mal nicht betrogen.

Widerspruch kannst du immer einlegen.

red mal mit deinem Berater, schildere die Situation, dass er schon damals nicht gezahlt hat und man auch schon damals den Unterhalt einklagen musste. dann geben sie dir bestimmt Infos wie es jetzt weitergeht. Damit du nicht die Leidtragende bist, kann es auch sein, dass das Amt dir das geld vorstreckt und sich das Geld dann von deinem Vater (da bei deiner Mutter wohl nichts zu holen ist) direkt wiederholt. Gibts also auch. Red am besten mit deinem Berater, da wird sich bestimmt eine Lösung finden.

ok , erstmal vielen dank. aber dann hätte ich noch ne frage.mein vater hatte sich damals geweigert mir kindergeld zu zahlen da er so wenig verdiene . jz kriege ich kein bafög da er so viel verdient. sehr komisch,oder?und wie viel muesste er denn verdienen damit ich kein bafög bekomme? im bafögrechner habe ich aus neugier ein ziemlich hohes monatsgehalt angegeben und dennoch steht mir so um die 250-300€ zu.

@NicoM90

Kindergeld geht eigentlich an das Elternteil, bei dem du wohnst. (also wohl deine Mutter) und ist für den Unterhalt des Kindes gedacht. dieses Geld vom vom Staat und wird an die die unterhaltspflichtige gezahlt (bzw. an die eltern wenn sie zusammen wohnen). Wenn deine Mutter das Kindergeld bekommt, bekommt dein Vater nichts. und kann es so auch gar nicht an dich weiterleiten. oder vertstehe ich die Situation jetzt falsch?

Da du ausgezogen bist, steht dir das Kindergeld zu, wenn du sonst nicht mehr von der Mutter unterhalten wirst. also hätte dir deine Mutter es an dich geben müssen. (ich gehe jetzt mal davon aus, dass du vom Haus deiner Mutter ausgezogen bist).

der bafögrechner gibt nur eine Tendenz.

Wenn dir das alles seltsam vorkommt, dann lege Widerspruch ein und bitte um erneute Prüfung.

so oder so, wurde ein bestimmter Berdarf errechnet und wenn die Eltern genug verdienen, werden sie eben zur Kasse gebeten. Dann zahlt nicht das Amt, sondern die Eltern. Zu deinem Nachteil sollte es eigentlich nicht gehen.