Hallo.
Folgender Sachverhalt: Meine Freundin beginnt dieses Jahr eine schulische Ausbildung zur Pharmazeutisch-technischen-Assistentin. Wir haben vor zusammen zu ziehen, da wir zur Zeit beide bei ihren Eltern zur "Untermiete" wohnen, diese aber Platz brauchen. Ich bin dann Auszubildender im 3. Lehrjahr. Sie muss für die Ausbildung jeden Monat zahlen.
So kurz und knapp alle Infos! :-)
Ist eine schulische Ausbildung förderungsfähig im Sinne von Bafög?
Ich bin für jede Antwort sehr dankbar.
Mfg Schelle86
Ich ergänze: Den höheren Bedarfssatz für nicht bei den Eltern lebende Auszubildende gibt es nur dann, wenn die besuchte Schule oder auch eine vergleichbare nicht in zumutbarer Entfernung vom Wohnort der Eltern gelegen ist. Das wäre dann ein kompliziertes Thema. Die Verwaltungsvorschriften hierzu findest Du unter www.das-neue-bafoeg.de (zu § 2 Abs. 1a BAföG). Wenn dazu Fragen, dann gerne.