Wichtig ist, dass du den Hauptantrag weitesgehend ausfüllst, es sei denn, es ist wirklich nicht möglich (weil du es einfach nicht weißt, z.B. genaue Miete usw.). Die Nachweise dazu kannst du nachreichen, der Hauptantrag sollte aber möglichst vollständig sein. Ein kleiner Verweis wird kein Problem sein, wenn du aber fast nichts ausfüllst, könnte es Probleme geben.
Sicherheitshalber solltest du am Montag direkt das zuständige Bafögamt kontaktieren. Für August wirst du allerdings kein Geld mehr bekommen, denke ich, kann es dir aber nicht genau sagen. Ich habe mal einen Antrag um den 25. rum gestellt und bekam erst ab dem nächsten Monat mein Bafög (dann nachgezahlt). Auch in deinem Fall wird es so sein, dass du dein Geld erst im Oktober bekommen wirst, mit der Nachzahlung von September und eben ggf. August. Dafür setze dich aber wirklich am besten direkt telefonisch oder persönlich mit deinem entsprechenden Amt in Verbindung.
Konkret geht es eben um alles was mit dem Vermögen zutun hat und der Wohnung.
Diese stellen dann einfach leer lassen, und nachreichen? Weil das alles auf dem ersten Formblatt anzugeben ist.
Muss mein Auto noch in der Zeit verkaufen, und weiss nun nicht was ich bekomme...
Die schicken dir das erste Formblatt einfach zurück und machen ein Kreuz an die Stelle, wo sie noch Angaben von dir haben möchten
Ah ok, aber ich hab ab dem Zeitpunkt schon Anspruch? Also dann rückwirkend.
Ich kann es dir nicht mit Gewähr sagen. Ruf lieber am Montag mal an und frag nach! Wo liegt denn das Problem mit den Vermögenswerten?