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Bafög beantragen und mit Partner zusammenziehen - wie geht man da vor

Frage von Fluffy86 Fluffy86

Hallo liebe Gemeinde!

Ich habe folgendes Problem. Ich möchte gerne mit einer sehr sehr guten Freundin zusammenziehen, SIe macht ab August eine schulische Ausbildung, und ich habe momentan leider keinen Job und bekomme harz4 :( Wir wollten beide zusammenziehen.

Leider kommt sie aus Frankfurt und ich aus dem Ruhrgebiet. Jetzt wollten wir zusammenziehen, und wissen nicht, wie das geht, das wir eine Wohnung gemeinsam nehmen können, so das es klappt. Bekommt sie Schülerbafog, wenn sie die schulische ausbildung in Frankfurt macht, Habe gelesen, dann steht ihr ein gewisser Betrag zu verfügung, da sie sich eine Wohung nehmen möchte - aber nur für eine Person. Da ich auch mit ihr zusammenziehen möchte, wird die wohnung ja etwas grösser werden, weil es dann für 2 Personen ist, Wie bekomme ich dasmit ihr hin, was muss beantragt werden, Ich habe dann auf jedenfall vor, wenn ich bei ihr wohne, direkt eine Arbeit aufzunehmen, egal welche, wenn es schief gehen sollte, das das bafögamt nicht zahlt oder das das amt in meinem falle nicht zahlt. Oder irgend ein anderes Problem Aer vorher will ich gerne auch das Geld beantragen können, um einen guten Start hinzulegen, damit ich mir dort was aufbauen kann so 1 bis 2 Monate wären wirklich gut, finanzielle unterstützung zu bekommen, wenigstens von meiner seite. Ihre Hälfte kann ja weiter bezahlt werden. Die wohnung würde dann bestimmt zwischen 500 und 650 warm koasten, so ca. 65 qm.

Ist es denn möglich das wir beide zusammenziehen können, oder geht das überhaupt nicht, Ich selbst hab keine lust mehr in meiner Gegend zu wohnen, ich bin flexibel und frei, da ich ja kein job habe, sie aber ihre ausbildung, deswegen will ich eben zu ihr ziehen.

Hoffe jemand hat tipps, und weiss, in erster Linie, ob das überhaupt geht, und wenn ja, was man alls beantragen muss, also was ich beim Amt machen muss, und was sie machen muss. Hoffe boss das die ämter zusammenarbeiten, das unser Traum in Erfüllung geht.

Bitte nur Leutre schreiben, die wirklich Ahnung haben. Auf dumme Kommentare kann ich verzichten, wel es mir wirklich viel bedeutet und ich das ernsthaft vorhabe.

Vielen Dank

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Antworten (1)

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    Antwort von SupraX SupraX

    Dem Bafög-Amt ist es ziemlich schnuppe, wo der Bafög-Empfänger wohnt und unter welchen Bedingungen. Man muss nur den Mietvertrag vorlegen und bekommt dann den vollen Zuschlag zu seinem bisherigen Satz, man kann auch in eine 1000qm Villa ziehen, interessiert das Bafög-Amt nicht.

    Beim Jobcenter schaut es da anders aus, die stellen einige Bedingungen und zahlen vor allem nur relativ geringe Mietzuschüsse bzw. übernehmen nur sehr günstige Wohnungen, was die Auswahl stark einschränkt. Zudem muss das Jobcenter den Umzug und die Wohnung an sich genehmigen. Du musst also erst eine entsprechende Bescheinigung vom Vermieter vorlegen.

    Da ihr in einer WG wohnt werden eure Einkommen nicht zusammengerechnet, lediglich die Miete und die Nebenkosten werden anteilig berechnet.

    An Geld habt ihr deinen Hartz IV Satz + Anteil an der Miete + ihr Bafög und ihr Kindergeld.

    Das Jobcenter zu überzeugen, warum ihr zwei eine Wohnung für 600€ braucht dürfte aber nicht wirklich einfach werden. Auch dürfte es ohne einen Bürgen sehr schwer werden überhaupt eine Wohnung zu bekommen. Das ist nicht so, dass man in die Zeitung schaut, anruft und dann eine Bude hat. Da kann man in eurer Situation Monate damit zubringen.

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