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BAföG beantragen: Eltern getrennt, jahrelang kein Kontakt zu meinem Vater!

Frage von marcus210388 marcus210388

Hi,

mein Wunsch ist es im kommenden WS studieren zu gehen. Jedoch habe ich erfahren, dass ich zur Antragstellung zum BAföG die Einkommensnachweise meiner Eltern brauche. Meine Eltern sind geschieden seit 1998 und ich lebe noch bei meiner Mutter.

Seit 2000 habe ich nie wieder Kontakt zu meinem Vater gehabt und habe immer nur durch irgendwen anderes erfahren, was er gerade macht. Mein Vater zahlt kein Unterhalt´, da er finanziell nicht dazu in der Lage ist, soweit ich weiß. Die Familien haben sich auch zerstritten und sind nicht gut aufeinander zu sprechen, sodass ich auch nicht so leicht an einen Einkommensnachweis meines Vaters gelangen werde. Ich habe keine Ahnung wo er sich aufhält oder lebt! Er ist quasi verschollen! Meine Mutter ist als Hauswirtschaftshilfe bei einem kirchlichen Träger angestellt und bekommt auch sehr wenig Gehalt.

Was habe ich für Chancen beim Studentenwerk BAföG zu bekommen? Ist dies ein Härtefall? Was soll ich tun,um BAföG zu erhalten?

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen!

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Antworten (4)

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    Antwort von Steeler Steeler

    Du hast keinen Anspruch auf elternunabhängige Förderung? Schau mal hier: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/bafoeg/elternunabhaengiges-bafoeg.html .

    Was Deinen Vater betrifft, gibt's - bei generell elternabhängiger Förderung - folgende Varianten:

    Der Aufenthalt bzw. die Anschrift ist nicht zu ermitteln. Dann ist nichts anzurechnen.

    Die Anschrift wird ermittelt, aber Dein Vater spielt nicht mit (obwohl er muss!). Dann kannst Du einen Vorausleistungsantrag stellen und so zu Deinem Geld kommen.

    Die Anschrift wird ermittelt, sein Einkommen wird angerechnet, aber er zahlt nicht. Dann kannst Du Dir ebenfalls mit einem Vorausleistungsantrag behelfen.

    Die Anschrift wird ermittelt, sein Einkommen wird angerechnet, und er zahlt. Alles ist gut.

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Sehr gutes Bafög-Forum:

    http://studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/bafoegforum/start.asp

    Da mal fragen. ... ...

    Die antworten in ein bis 2 Werktagen.

    Es kommt aber keine E-Mail-Benachrichtigung, weil keine Anmeldung nötig.

    Musst halt gelegentlich mal reinschauen.

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    Antwort von giny48 giny48

    Du mußt es beim Bafögamt erklären, wenn du wirklich nicht weißt wo er sich aufhält, solltest du es wissen, mußt du keine Angst haben, du mußt ihm nur den Antrag Vater schicken, mit Nachweis Einschreiben, meldet er sich nicht bzw schickt die Papier nicht zurück, wendet sich das Amt selber an ihn und wird dann auch für dich die Entscheidung treffen, das schlimme ist nur , wenn du nicht weißt wo er ist oder er nichts zurück schickt, dauert deine Bearbeitung sehr lang, du kannst aber Vorschuß beantragen, hoffe du verstehst meinen Text, ist schwierig zu schreiben. viel Glück

    Kommentar von marcus210388 marcus210388

    ja das ist wie gesagt das schlimmste, dass ich nicht weiß wo er sich aufhält.

    Kommentar von giny48 giny48giny48

    erzähle es dem Amt, dann wird das Amt ihn suchen, er ist ja irgendwo versichert, die bekommen das raus, die dürfen auf anderen Stellen fragen, Arbeitsamt, Finanzamt usw.

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    Antwort von aniko90 aniko90

    die chancen stehen sehr gut um ca. 450-500 euro (vielleicht sogar mehr) bafög zu erhalten plus das kindergeld(falls du ausziehst) ist es gar nicht mal so schlecht

    Kommentar von marcus210388 marcus210388

    ja aber ohne einkommensnachweis meines Vaters läuft ja gar nichts oder??

    Kommentar von aniko90 aniko90aniko90

    du kannst sagen dass du keine ahnung über den verbleib deines vaters hast und somit unmöglich ein einkommensnachweis besorgen kannst

    Kommentar von marcus210388 marcus210388

    geht das denn so einfach? Ämter versuchen doch allem nachzugehen... Ich habe auch nicht so viel Erspartes um lange Zeit ohne BAföG zu studieren :(

    Kommentar von aniko90 aniko90aniko90

    erkundige dich einfach beim bafögamt, dann bekommst du alle nötigen formulare die du brauchst

    Kommentar von aniko90 aniko90aniko90

    habe grade das hier gefunden VI. Elternunabhängige Förderung gem. § 11 Abs. 2a BAföG

    Nach dieser Bestimmung bleiben Einkommen und Vermögen der Eltern ferner außer Betracht, wenn ihr Aufenthaltsort nicht bekannt ist oder sie rechtlich oder tatsächlich gehindert sind, im Inland Unterhalt zu leisten.

    Unbekannt ist der Aufenthaltsort der Eltern oder eines Elternteils dann, wenn der Auszubildende und das Amt für Ausbildungsförderung ihn nicht kennen und auch trotz gehöriger Anstrengung nicht in der Lage sind, ihn zu ermitteln (vgl. Tz. 11.2a.1 BAföGVwV).

    Kommentar von marcus210388 marcus210388

    Erhälte ich dann den gleichen Regelsatz wie "normale" Studenten mit BAföG Förderung? Oder ändern sich dann Konditionen?

    Kommentar von aniko90 aniko90aniko90

    vielleicht den höchstsatz von 648 €, aber das ist wird für jeden fall individuell berechnet

    Kommentar von marcus210388 marcus210388

    danke erstmal, ich habe dazu noch einen Forumeintrag endeckt:

    http://tinyurl.com/3yorl5j

    die betroffene hat dann doch ohen BAföG studiert. Das ist bei mir aber unmöglich zu realisieren!

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