da ich weiß wie lange ein Bafög-Amt braucht (studiere schon seit 2 Semester, wechsel allerdings nun das Studentenwerk, muss deshalb neu beantragen.) um die ganzen Anträge zu prüfen wollte ich mir den Vorschuss holen...
dadurch, dass ich zuletzt fast den Bafög Höchstsatz habe, dürfte es eigentlich keine Probleme geben...
aber darf man mir in meinem Fall (zum zweiten Mal Bafög beantragen, aber jeweils der Anfang eines Studiums) überhaupt diesen Vorschuss geben?
denn laut Zitat darf man es ja nur bei dem Erstantrag
Nur beim erstmaligen Antrag und unter der Voraussetzung, dass Ihr als AntragstellerIn den Antrag so vollständig wie von Eurer Seite möglich eingereicht hattet, gibt es einen Anspruch auf Vorschusszahlungen laut Gesetz
Was glaubt ihr, bekomme ich den Vorschuss?
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