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Bafög Antrag - Vermeidung unbilliger Härten

gefragt von LenaBo am 02.07.2009 um 20:57 Uhr

Kann ich das Formular "Antrag nach § 25 Abs. 6 BAföG (Vermeidung unbilliger Härten)" im Internet herunterladen? Wenn ja, wo?


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anonym
beantwortet von microman am 3. Juli 2009 00:22
1x
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Zitat von www.das-neue-bafoeg.de - beachte letzten Satz: Nach § 25 Abs. 6 BAföG kann zur Vermeidung unbilliger Härten auf besonderen Antrag über die üblichen Freibeträge nach § 25 BAföG hinaus vom Einkommen der Eltern, eines Elternteils oder des Ehegatten ein weiterer Teil anrechnungsfrei gestellt werden. Dieser Antrag muss spätestens bis zum Ende des Bewilligungszeitraums gestellt werden! Ein besonderes Formblatt muss hierfür nicht ausgefüllt werden.



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