Kann ich das Formular "Antrag nach § 25 Abs. 6 BAföG (Vermeidung unbilliger Härten)" im Internet herunterladen? Wenn ja, wo?
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1Antwort von
micromanmicroman
Zitat von www.das-neue-bafoeg.de - beachte letzten Satz: Nach § 25 Abs. 6 BAföG kann zur Vermeidung unbilliger Härten auf besonderen Antrag über die üblichen Freibeträge nach § 25 BAföG hinaus vom Einkommen der Eltern, eines Elternteils oder des Ehegatten ein weiterer Teil anrechnungsfrei gestellt werden. Dieser Antrag muss spätestens bis zum Ende des Bewilligungszeitraums gestellt werden! Ein besonderes Formblatt muss hierfür nicht ausgefüllt werden.
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