1

Bafög-Antrag und Heirat

Frage von brinki1404 brinki1404

Hi, ich hoffe jemand von euch kann mir helfen.

Ich habe vor diesen Sommer zu heiraten, leider steht der Termin noch nicht fest, weil mein Freund kein Deutscher ist und deswegen noch beim Landgericht dokumente bearbeitet werden müssen. Ich werde mich demnächst an der Hochschule für einen Studiengang einschreiben, welches auch mein Erststudium wäre.

Wäre es jetzt ersteinmal gut trotzdem einen Antrag auf Bafög zu stellen? Was ist wenn wir den Termin haben bevor ich den Bescheid bekomme bzw. reicht es dann einfach das dem Amt zu melden oder muss ich einen komplett neuen Antrag stellen?

Bin ich dann eigentlich noch Berechtigt Kindergeld und Unterhalt von meinem Vater zu bekommen? Mein Freund verdient nicht so viel, weil er neben dem Studium jobbt und keine Unterstützung bekommt.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (9)

  • 1
    Antwort von nitramnenie nitramnenie

    wg. Kindergeld: Das fällt zwar erst mal weg, da deine Eltern nach der Heirat nicht mehr unterhaltsverpflichtet sind. Aber wenn dein MAnn wenig verdient, kann ein Antrag gestellt werden, dass dennoch weitergezahlt wird (da doch wieder die Unterhaltspflicht greift). Grob gilt dann in der gemeinsamen Einkommensprüfung: Alles, was dein Mann mehr als 7.680 Euro (auf's Kalenderjahr bezogen, wird dann anteilig ab Heirat berechnet) verdient, wird zur Hälfte dir als Einkommen angerechnet. Und dann kommt es darauf an, was du und er verdient. Infos und auch Formulare für die Einkommensprüfung gibt es über die Hotlien der Familienkassen: www.familienkasse.de - dort findest du die Nummer.

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    "wg. Kindergeld: ... Aber wenn dein MAnn wenig verdient, kann ein Antrag gestellt werden, ... "

    So ist es. - DH!

  • 1
    Antwort von SchnuBee SchnuBee

    Unterhaltspflichtig ist nach der Hochzeit in erster Linie dein MAnn. Und ich bezweifle das man noch Kindergeld bekommt, wenn man verheiratet ist.

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    Geht doch. - Siehe Antwort von nitramnenie

  • 1
    Antwort von Arwen45 Arwen45

    Heiraten sollte man erst, wenn man es sich leisten kann und einen Antrag kannst Du stellen.

  • 0
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    BAföG und Heirat

    Eine Heirat muss dem BAföG-Amt gemeldet werden. Ab einer Heirat sind nicht mehr nur die Eltern sondern vor allem der Ehepartner unterhaltspflichtig.

    Bei elternunabhängigem BAföG zählt nur das Einkommen des Ehepartners. Ansonsten kann (bei geringem Einkommen des Ehepartners) auch das Einkommen der Eltern mitzählen.

    Das Verständlichste, was ich bisher hierzu gefunden haben, steht bei

    http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/anrechnung_einkommen.php .

  • 0
    Antwort von Hollerieth Hollerieth

    Zuerst ist der Mann unterhaltspflichtig, dann die Eltern......

  • 0
    Antwort von Cindy2 Cindy2

    Wie das finanziell nach der Heirat aussieht, das kann ich leider auch nicht beantworten. Aber ich rate Dir auf jeden Fall, den Bafög-Abtrag erst einmal zu stellen. Dieser Papierkram kann sich hinziehen und vorerst hast Du dann Anspruch auf Bafög. Du solltest nur nicht vergessen, wenn der Hochzeitstermin dann irgendwann feststeht, die Ämter davon in Kenntnis zu setzen. Dann reagieren die und teilen Dir mit, ob Du noch weiter Anspruch auf Gelder von denen hast. Da müßtest Du dann, falls Du weiterhin einen grundsätzlichen Anspruch auf Bafög hast, die neue finanzielle Situation darlegen. Es ist nur wichtig, zur Heirat direkt Bescheid zu geben, damit Du nicht hinterher Probleme wegen Rückzahlungen bekommst. Denn falls Dir nach der Heirat kein Geld mehr zusteht, dann fordern die das postwendend am dem Tag zurück. Cindy

  • 0
    Antwort von Eleana88 Eleana88

    Einen antrag auf bafög zu stellen ist immer gut. Du gehst einfach zur studentenberatung und die sagen dir dann wo du hin musst. meist gibt es ja ein bestimmtes zimmer oder ein gebäude in dem man bafög beantragen kann. da bekommst du dann auch die unterlagen die du ausfüllen musst und antworten auf deine fragen. normalerweise bekommt man kindergeld bis man seine erste ausbildung abgeschlossen hat...sprich in deinem fall studium. wie das allerdings abläuft wenn man heiratet weiß ich nicht...da glaub ich nicht das du allzu viel bekommst.

  • 0
    Antwort von SchnuBee SchnuBee

    Unterhaltspflichtig ist nach der Hochzeit in erster Linie dein MAnn. Und ich bezweifle das man noch Kindergeld bekommt, wenn man verheiratet ist.

  • 0
    Antwort von BlackSun1 BlackSun1

    Na dann kann Dein Vater sich ja noch einen Nebenjob suchen damit er Euch unterstützen kann..

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.