Bafög antrag gestellt 0 euro da eltern zu viel verdient haben obwohl alleine Lebend Verzweifelt Hilfe ?

7 Antworten

Hi,

du kannst einen Vorausleistungsantrag bei Bafög stellen (Formblatt 8). Das nutzt man immer dann, wenn die Eltern nicht den Betrag zahlen, der auf dem bescheid steht.

Damit gibst du die Unterhaltsklage ans Amt ab. Das Amt fördert dich mit dem Höchstsatz, im Gegenzug dazu holt sich das Amt, ggf. im Klageweg, das Geld von deinen Eltern wieder. Zahlen müssen sie also so oder so - man muss sie nur dazu zwingen. Entweder du tust das oder du gibst das an das Bafög-Amt ab und die machen das für dich.

Du kannst auch selbst zivilrechtlich Unterhalt einklagen, aber das dauert länger und kostet mehr Nerven.

Ansonsten kannst du auch nebenher jobben (450€) und das zusammen mit den 300€ von deinem Vater solltest du gut leben können.


Danke für die Antwort ich werde mich darüber ekundigen, zahlen sie auch den fehlenden betrag das mir seit 1 jahr als anspruch stand nachwirkend?

@hanspeter336

Bei Bafög nicht, nein. Da geht es erst ab Antragsstellung. Mach das direkt heute.

Ob du zivilrechtlich noch rückwirkend Unterhalt bekommen kannst, weiß ich nicht sicher. Denke ist eher unwahrscheinlich.

Ich kenne mich mit Bafög aus, Unterhalt ist zwar verwandt, aber da kenne ich die genauen Gesetze nicht.

Stell definitiv Formblatt 8 (so schnell wie möglich), damit du deine jetzigen Ansprüche sicherstellst. Da brauchst du dich nicht erkundigen. http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vorausleistung.php

Du kannst deine Eltern (beide!) vorwarnen, dass sich sonst das Amt im klageweg das Geld holt. Vielleicht lenken sie dann ein. Warte aber nicht zu lange damit und lass dich nicht hinhalten.

Dann würde ich mal zum ASTA gehen und nachfragen, ob es bei euch einen Beratungsschein gibt. Da kannst du dann wegen Unterhalt fragen.

Wichtig ist ab sofort deine Ansprüche sicherzustellen. Die rückwirkende Geschichte hat etwas mehr Zeit.

@hanspeter336

Ja, natürlich, so jedenfalls das Gericht in meinem Fall. Es muß doch erst einmal feststehen, daß die Eltern nicht können oder nicht wollen.

Da kann aber etwas nicht stimmen, denn das Studentenwerk ist in solchen Angelegenheiten nicht befugt zu klagen, so jedenfalls die >Spielregeln und auch meine Erlebnisse.

@schleudermaxe

@schleudermaxe: Ich hab dir schon zig mal gesagt du sollst meine Antworten nicht mit deinem unsinnigen, nichtssagenden copy&paste Unsinn kommentieren. Es reicht doch wenn du ständig copy und paste machst als Antwort. Merkst du eigentlich nicht, dass du mit deinen Antworten niemandem hilfst?

@Fortuna1234

@Fortuna1234 ..... welchen Betrag auf dem BAföG Bescheid sollten die Eltern denn zahlen ? das Bafögamt kann die Eltern zu keinerlei Zahlung verpflichten ... die Eltern müssten eventuell Unterhalt zahlen , aber damit hat das BAföG Amt nichts zu tun ....

@XC600

Und genau deswegen ja der Vorausleistungsantrag. Der schlägt die brücke zwischen Bafög und BGB und der Student muss nicht selbst klagen. Das Bafög-Amt hat in dem Zusammenhang was damit zu tun, dass nur mit dem Vorausleistungsantrag diese Brücke geschlagen wird.

Und doch, das Bafög-Amt kann die Eltern zwingen zu zahlen. Hast du denn selbst eine Ahnung vom Vorausleistungsantrag?

Was genau stört euch denn an meinem Beitrag? Warum sollte man dem Antragssteller raten selbst die Eltern zivilrechtlich auf Unterhalt zu verklagen (inkl. Prüfung), wenn GENAU das eben das Bafög-Amt mit dem Vorausleistungsantrag übernimmt?

Die Alternative ist, dass du das Geld einklagst, wenn sie es nicht freiwillig zahlen. Sie müssen es rechtlich zahlen und du hast einen Anspruch drauf. Es ist wie immer, wenn man auf etwas Anspruch hat und derjenige zahlt nicht - man muss es einklagen.

Kurzfristig kannst du vielleicht bei deiner Uni anfragen, ob die Möglichkeit eines Kredites besteht, um die Zeit bis zu einem Urteil zu überbrücken. Wenn du ihnen die Situation schilderst und die entsprechenden Belege vorlegst, dann könnte es sein, dass die das machen.

Oh ein Kenner?

Wieso müssen wir Eltern leisten, nur weil das Studentenwerk nach dem BAföG mit seinen läppischen Pauschalen fordert?

Leisten müssen wir Eltern nach dem deutlich besseren BGB und auch nur dann, wenn wir können.

Warum sonst sieht der Gesetzgeber ausdrücklich vor die elternunabhäängigen Vorausleistungen?

@schleudermaxe

Wieso müssen wir Eltern leisten

Weil das Gesetz "euch Eltern" dazu zwingt. Offenbar liegt hier ja ein Fall vor, wo die Eltern könnten. Wo sie sich aber weigern, weil sie den Trennungs-/Scheidungskrieg auf den Rücken des Kindes ausfechten (Ne, die Mamma zahlt, ne der Pappa zahlt).

Vielleicht liest du dir nächstes Mal alles besser durch. Dann klappt es auch mit dem Verstehen.

Du bist bei weitem nicht alleine mit diesem Problem, aber da kann man nichts machen. Du kannst bei deiner Hochschule fragen, in der Regel geben die Kredite und helfen einem auch so ganz gut aus der schel***

Oh, ein Kenner?

Schon einmal etwas gehört von elternunabhängigen Vorausleistungen, genau für diese Fälle?

Hast du denn deinen Eltern (beiden!)

  • deinen Unterhaltsanspruch nachgewiesen, 
  • sie aufgefordert, dir ihre Einkommen offen zu legen, 
  • anhand dieser dann berechnet, in welcher Höhe dir jeder von ihnen Unterhalt zu leisten hat 
  • und sie letztendlich zur Zahlung der errechneten Anteile aufgefordert (diese vorher ggf. "titulieren" lassen?

Wenn das erfolgt ist und sie dir die Zahlungen verweigern, könntest du diese mit den entsprechenden Titeln von ihnen einklagen, ggf. pfänden lassen.

Sollten sie dir auf deine schriftlichen Aufforderungen die entsprechenden Auskünfte zu ihren Einkommen nachweislich verweigert haben, so könntest du "BAföG-Vorausleistungen" beantragen.

  • Dann könnte das BAföG-Amt in Vorleistung gehen und die an dich gezahlten Leistungen selbst von den Eltern zurückfordern.....

Der vor einem Jahr abgelehnte BAföG-Bescheid selbst gilt jedenfalls noch nicht als Nachweis einen Unterhaltsanspruches oder gar als Titel...

Bitte was muß ein Student für eine Orgie durchführen?

Es gibt von Beginn an das Formblatt 8 und so einen Tipp erwarte ich eigentlich von einem Experten. Also bitte!

@schleudermaxe

Statt zu meckern, solltest du dich mal informieren oder einfach mal lesen, denn DFgen hat durchaus auf dein Formblatt hingewiesen.

BAföG kann man übrigens nicht einfach mal so rückwirkend beantragen. Unterhaltsforderungen kann man aber ggf. rückwirkend stellen, daher hat DFgen nicht ohne Grund darauf verwiesen, dass man verweigerten Unterhalt durchaus gerichtlich einfordern kann.

@schleudermaxe

Bitte was muß ein Student für eine Orgie durchführen?

Von einem Studenten, der des Lesens und Schreibens mächtig sein sollte, ist es nicht zuviel erwartet, seine Eltern schriftlich zum Unterhalt aufzufordern...

Diese Aufforderung ist übrigens eine Voraussetzung, um ggf, Vorschussleistungen zu beziehen - wie aus dem "Formblatt 8, Punkt 7 ff." hervorgeht.

Also bitte erst lesen, dann meckern....!

@DFgen

Gut gekontert!

Wenn ich richtig lese. Zahlt dir dein Vater ja schon einen teil. Aber deine Mutter ist genauso in der Pflicht ihren Anteil zuzahlen. Nur weil kein kontakt ist, muss dein vater nicht den ganzen teil alleine zahlen. Jeder nur nach seinen Einkommen. Glaub nicht das dein Vater so viel verdient das er die über 600 Euro alleine bezahlen müsste. Dann müsste er schon über 2500 Euro verdienen. Aber gut kann sein. Dann musst du vorrausleistungen beantragen. Und die melden sich dann bei den Eltern.

2500 da muss ich kurz lachen sorry aber das ist viel zu niedrig

aha na dann vorausleistungen beantragen