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bafög???anrechnung???

gefragt von ooesmerooooesmeroo am 27.10.2009 um 0:15 Uhr

hiiiii also ne bekannte von mir bekommt bafög.sie lebt bei ihrem dad und der freundin seines dads,die mutter ist verstorben. der dad bekommt rente und die freundin des vaters alg2.meine frage währe kann die arge der freundin des dads das alg 2 kürzen weil es mit dem bafög der tochter ihres freundes angerechnet wird-oder wird nur bei den leiblichen eltern angerechnet??? danke


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anonym
beantwortet von microman am 27. Oktober 2009 00:18
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Soweit ich weiß, steht das Bafög dem Bafög-Empfänger zu - und zwar vollständig. Somit kann das eigentlich nicht auf irgendein ALG2 angerechnet werden.

Meistens ist es andersrum: derjenige, der Bafög haben will, bekommt oft vorgerechnet, daß ja dieser oder jener aus der Familie noch Geld hätte. Dann wird etwas vom Bafög abgezogen. Wie das da bei ALG2-Bezug und den Familienverhältnissen aussieht, kann ich von hier aber nicht sagen.


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anonym
beantwortet von otter58 am 27. Oktober 2009 20:35
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Eine Anrechnung von BAFöG auf die SGB II - Leistungen der Freundin des Vaters ist ausgeschlossen, selbst wenn die Freundin U-25 Jahre alt ist und mit Papa und Freundin eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Einkommen der Kinder wird nämlich nicht auf den Bedarf der Eltern (und deren Partner) angerechnet, nur umgekehrt. Außerdem ist mir kein Fall bekannt, dass BAFöG tatsächlich so hoch war, das es bei anderen (z.B.dem Partner)als Einkommen angerechnet wurde.

Kommentar von 955f565320c41f66a19bc2e03c66d67fsmallooesmeroo am 27. Oktober 2009 23:52

das hört sich gut an,wie sicher bist du dir oder ist es nur eine vermutung??

Kommentar von otter58 am 30. Oktober 2009 15:32

sehr sicher. Anrechnung von Einkommen der Kinder für ihre Eltern kann es allenfalls im Fall einer Haushaltsgemeinschaft nach § 9 Abs. 5 SGB II (bei Kindern Ü-25)geben. Dazu müsste das Kind aber deutlich mehr Einkommen haben und es könnte sich auch nur auf den Vater und nicht auf dessen Freundin beziehen, weil das Kind nicht mit der Freundin verwandt ist.


cswosna
beantwortet von cswosna am 27. Oktober 2009 00:16
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Wenn sie zusammenwohnen geht das leider.... aber wenn die FDP wort hällt kann dir das bald egal sein ;-)


casilein
beantwortet von casilein am 27. Oktober 2009 16:17
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Wer bezahlt denn jetzt den Unterhalt für Deine Freundin? Sind alle Beteiligten in einer BG? Ich würde es vermuten.
Dann gibt es einen Bewilligungsbescheid, in dem alle aufgeführt sind, und zwar mit Bedarfen und Einkommen. Wenn Deine Freundin Bafög bekommt, dann wird das angerechnet, aber ihr Bedarf auf der anderen Seite natürlich weiterhin auch.


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