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BaföG-Amt gibt keinen Negativbescheid aus! Ich kann deshalb kein Wohngeld beantragen!

Frage von Barmalej22 Barmalej22

Hallo

ich arbeite der Zeit an meiner Diplomarbeit. BaföG habe ich nicht beantragt, da ich der Meinung war, dass es für mich damit AUS wäre!

Nun wollte ich den Antrag aufs Wohngeld stellen, die Wohngeldbehörde möchte aber eine Bestätigung (Negativbescheid) vom BaföG-Amt, dass ich "dem Grunde nach" nicht mehr gefördert werden kann. Ich gehe zum BaföG-Amt, die sagen: stellen Sie einen Antrag - dann werden wir sehen! Und selbst wenn Ihnen kein BaföG zustehe, können Sie immer noch unser verzinstes Darlehen in Anspruch nehmen - also kein Negativbescheid.

Kann mich denn BaföG-Amt dazu zwingen ein Darlehen aufzunehem? Bzw. wenn ich das Darlehen nicht nehme - habe ich dann trozdem kein Wohngeldanspruch?

grüße

PS. Sorry für die vielen Zeichen...

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Antworten (2)

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    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Deine Anfragen zum Negativbescheid wurden Dir inzwischen beantwortet.

    Beantrage Wohngeld und schreib in den Antrag, dass Du den Negativbescheit beantragt hast und ihn nachreichst, sobald er Dir vorliegt.

    Lass beide Aktionen noch im November laufen! Der ist bald um!!!

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    Antwort von Merzherian Merzherian

    Erscheint mir etwas unlogisch, jemanden zwingen zu können, einen Kredit aufzunehmen.

    Doch darum geht es doch nicht. Wenn du nur die Bescheinigung vom Bafög Amt brauchst, dann stell doch den blöden Antrag, du bekommst ja dann den Ablehnenden Bescheid. Dies dürfte den Wohngeldmenschen dann reichen. Wenn das Bafög-Amt dir weitere Möglichkeiten offeriert, ist dies eine private, finanzielle Entscheidung mit dem Kredit. Aber stell den Wohngeldantrag auch schon, bevor du den Bescheid hast, denn die eventuelle Zahlung gilt ab Antragstellung.

    Es ist nicht unüblich Unterlagen nachzureichen.

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