Also kurze Angaben zum Sachverhalt voraus:
24-jährige bafögempfängerin mit kind in mecklenburg vorpommern lebend
Bafög: 614 Euro inkl. 113 euro kinderbetreuungszuschlag ohne zuschlag für KV/PV eltergeld: 150 euro derzeit ALG II Mehrbedarf für alleinerziehende: 126 euro
einkommen kind: kindergeld:164 euro unterhalt 228 euro kein alg II, weil bedarf ja gedeckt ist
Miete: 320 euro inkl. 45 heizkosten udn 45 betriebskosten
bafögamt hat informiert, dass das kind wohngeld beantragen kann
Fragen: Welches Recht ist vorrangig? bekommt man trotz ALG II mehrbedarf Wohngeld? oder fällt dann ALG II mehrdedarf weg?
bis zu welchem einkommen wird der Krippenplatz (250 euro, anspruch besteht ja wegen fortsetzung der ausbildung) vom jugendamt teilweise oder sogar ganz bezahlt?
komplizierter fall, aber extrem dankbar für jede hilfe lg kaki84 :)
weil ich mich gerne vorher woanders informiere, weil ich schon zweimal falsch auf dem amt beraten wurde- und sich hinterher was anderes rausstellte- sicher ist sicher.
lg kaki84