1

BaföG ablehnung wiederspruch aufgrund eines unakzeptablen grundes...

Frage von sadaleg sadaleg

Guten Tag alle zusammen ;)

Kurze Hintergrund Information, dass man alles versteht:

Ich habe eine 3 jährige Berufsausbildung im Verkauf abgeschlossen, für die ich damals aus meinem Elternhaus ausziehen musste, damals BaB beantragt und nach einer schriftlichen Erklärung alles erledigt.

So nun bin ich inzwischen 22 Jahre alt und Schüler im 2 Jährigen Berufskolleg und mache mein Fachabitur und habe deshalb BAföG beantragt,

und eine Ablehnung bekommen Begründung:

Die Eltern wohnen nahe genug von der Schule aus ich solle zu ihnen ziehen Problem hierbei.

Mutter: Ist in eine kleine Wohnung mit meiner kleinen Schwester zusammen wo kein Platz für mich ist, und hat nur ALG2 Bezüge,

Vater: Hat erneut geheiratet und ein Kind, wodurch auch kein Platz ist, (würde sowieso mord und totschlag geben*) und bezieht seine Rente und Kindergeld für sein Kind.

Ich habe darauf wiederspruch eingelegt und eine schriftliche Erklärung abgegeben über die gesamte Situation.

Daraufhin die Antwort Persönliche gründe werden NICHT berücksichtigt.

Als alternative habe ich mich bei verschiedenen Ämtern informiert:

-->ALG2 bin ich nicht berechtigt da ich vom Grunde her BAföG berechtigt bin die schicken mich zurück.

-->Wohngeldamt hilft auch nicht da ich u 25 bin und daher die Eltern aufkommen sollen.

-->Jugendamt verweist auf BAföG stelle

Ich bin langsam echt aufgeschmissen und hab Offene miete zu bezahlen und nur das Kindergeld reicht nicht zum Überleben :/

Ich bedanke mich für eure erfahrungen und vor allem für eure Tipps.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Franticek Franticek

    Wenn bei deiner Mutter kein Platz ist, wenn es beim Vater "Mord und Totschlag" gibt, das sind Dinge, die eben persönlich sind und so nicht akzeptiert werden. Da musst du z.B. schon die Wohnsituation mit Zahlen darstellen. Wieviel Zimmer und wieviel qm hat die Wohnung deiner Mutter mit der Schwester zusammen? Du musst zahlenmaessig belegen, dass es nicht gehen KANN. Und das gleiche trifft auch für deinen Vater zu.
    Notfalls beauftrage einen Anwalt.

    Kommentar von sadaleg sadaleg

    habe denen schon die daten aufgeschrieben das sind die persönlichen gründe wegen mord und totschlag wissen die ja nicht ist ja "irrelevant" aber anwalt ist halt ne geld frage und in meiner situation bin ich froh wenn ich was warmes zu essen habe :/

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    Stichworte:
    Kostenlose Rechtsberatung, Prozesskostenhilfe.....

  • 1
    Antwort von Slizia Slizia

    Hmmm, ich weiß, dass die BaFögstellen das gern so handhaben, aber da Du bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hast, sind die Eltern nicht mehr für Deinen Unterhalt verantwortlich. Darüber hinaus wäre das doch kein Ablehnungsgrund für BaFög, sondern höchstens fürs elternunabhängige BaFög, die normale Unterstützung müsstest Du doch trotzdem bekommen?! Das ist irgendwie ein Fall für einen Anwalt.

    Kommentar von sadaleg sadaleg

    hmm anwalt hab ich auch schon überlegt aber naja denkst du der lässt sich mit kieselsteinen bezahlen ?

    Kommentar von Slizia SliziaSlizia

    Glaub mir, in Deiner Situation würde mir was einfallen, wie ich auf jeden fall mal eine anwaltliche Beratung bezahle, um raus zu finden, woran ich bin. So teuer ist das nicht.

  • 0
    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Ich bin langsam echt aufgeschmissen und hab Offene miete zu bezahlen und nur das Kindergeld reicht nicht zum Überleben :/ Ich bedanke mich für [...] für eure Tipps.

    Was hindert dich mit abgeschlossener Berufsausbildung eigentlich daran, arbeiten zu gehen?

    Wenn du dir den Luxus einer eigenen Unterkunft leisten möchtest, gern auch Vollzeit - das Fachabi kann man auch berufsbegleitend an der Abendschule oder in Studienkollegs nachholen :-)

    Mit Abschluss deiner Erstausbildung schulden dir weder deine Eltern noch die Steuerzahler weitere berufliche Ausbildung oder Lebensführung, wenn du damit ein Auskommen hättest.

    G imager761

    Kommentar von sadaleg sadaleg

    Naja ich hab ne ausbildung als Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk schwerpunkt Bäckerei-Konditorei (Bäckereifachverkäufer) und das geld das ich dort verdiene ne danke da bilde ich mich lieber weiter ich arbeite ab januar nebenbei als aushilfe 400€ job und ich trage zeitung aus das ich halt geld hab.

    Und das Schüler bafög ist ja genau für die "Laufbahn" nach einer erstausbildung dann ein Fachabi zu machen steht ja auch in den vorgaben :P

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.