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Bafög + 400€-Job?

Frage von user599 user599

Hallo!

Ich hab einen Problem, und zwar, muss ich aufgrund einen Unfalls (Angefahren), eine 2. Ausbildung machen. Diese mache ich auch gerne, ich habe aber vom finaziellen Aspekt keinen Plan! Ich war nach der Ausbildung Vollzeit angestellt (Brutto 1270€ hust-> Floristin), bin ergo ausgezogen und habe somit eine eigene Wohnung. Hatte dann den Unfall und bin jetzt fast 15 Monate AU! Wenn ich denn mal wieder gesund geschrieben bin, möchte ich im August auf eine Berufsschule (FOR) nachmachen (im Februar dafür anmelden). Ich muss mich ja i.wie kümmern und orientieren, was mach ich, wenn ich im Sommer gesundgeschrieben bin? HartzIV beziehen? NEEEEE! Danke! Ich war nie Arbeitslos! Und 2011 (Oktober) will ich auf eine Ergotherapie-Schule. Diese ist BaFög berechtigt. Kann ich somit BaFög beantragen und einen 400€ Job machen? Online steht laut meinen Angaben, hätte ich eine Berechtigung von 623€, bis 300€ würden nicht berechnet. (Würde dann in der Firma, in der ich auf dem Papier noch angestellt bin, auf 400€ gehen). (Und vll, weiß das ja jemand, meine Chefin meint, ich soll eine Lohnsteuererklärung machen, dann würde ich die Differenz vom Krankengeld bis Lohn, ausgezahlt bekommen). Was ist wenn ich Schmerzensgeld bekommen (sollte)? Bin ich mit BaFög + Mini-Job, Kindergeldberechtigt? (Ich hab keene Kids, ich mein für mich, bin 22., die Ausb. als Ergotherapeutin dauert 3 Jahre).

LG

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Antworten (1)

  • 0
    Antwort von JoWaKu JoWaKu

    Wenn man sonst keine Einkünfte hat, ist ein 400€ Job zum Bafög unproblematisch.

    Ausführlich: www.klicktipps.de/bafoeg.php

    .

    Beim o. g. Link gibt es auch eine Kindergeldseite.

    Das KG rechnet den Anteil des Bafög, den man nicht zurückzahlen muss, als Einkünfte.

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    Wegen Schmerzensgeld und KGeld mal im Forum "Kindergeld und Co." von Jurathek (http://forum.jurathek.de) fragen.

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    Steuererklärung lohnt sich oft; die zurückgezahlte Steuer zählt beim KGeld nicht als Einkommen mit. :-)

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