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Bafög: 3tes studierendes Kind

Frage von AldiJulius AldiJulius

Hallo,

Gibt es eine Förderung bzw. bafög, wenn man das dritte Kind in der Familie ist, welches studiert, welches allerdings nicht zeitgleich studiert (also die 2 Geschwister mit dem Studieren schon fertig sind)?

Vielen Dank im Vorraus!

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von helocopter helocopter

    Das kommt drauf an. Gehen deine Geschwister schon arbeiten? Wenn ja, dann könntest du auch bissl Pech haben, denn dann zählst nur noch du als unterhaltspflichtiges Kind deiner Eltern und dann bekommen sie von ihrem Einkommen nur noch einmal den Kinderfreibetrag abgezogen. Dann könnte es leicht passieren, dass sie zu viel verdienen und dich teilweise bis ganz unterstützen müssen/sollen. Also entweder du bekommst volles BAföG oder eben vll auch etwas weniger und deine Eltern sollen den Rest bezahlen. Das kommt vor allem auf deren Verdienst an!

    Kommentar von AldiJulius AldiJuliusAldiJulius

    einer meiner brüder wohnt schon nicht mehr bei uns. Aber es ist mir gesagt geworden, dass man, wenn man das dritte studierende kind der familie ist, ein einkommenunabhängiges bafög/stipendium bekommt, natürlich einen geringen betrag!

    Kommentar von helocopter helocopterhelocopter

    Mhh, also das habe ich noch nicht gehört. Die Brüder meines Mannes studieren auch beide (mein Mann auch) und bei denen wurde das ganz normal berechnet. Aber beantragen kannst du das BAföG doch auf jeden Fall!

    Kommentar von AldiJulius AldiJuliusAldiJulius

    das stimmt, mehr als "nein" sagen können sie ja schließlich nicht!

    Kommentar von helocopter helocopterhelocopter

    Oh, danke für den Stern!

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    RatgeberHelden Antwort von Mandava Mandava

    Natürlich. Es wäre doch sehr ungerecht wenn die ersten beiden gefördert werden würden und das dritte Kind dann nicht.

    Kommentar von AldiJulius AldiJuliusAldiJulius

    die ersten beiden habne kein bafög bekommen

    Kommentar von Mandava MandavaMandava

    Das ist egal, dem Grunde nach Anspruch hast du so oder so.

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