Frage von Hikku 01.03.2012

Bafög + Tätigkeit auf Honorarbasis

  • Antwort von Helmuthk 02.03.2012

    Deine Frage hat wohl nichts mit dem Finanzamt zu tun, denn bis zu einem zu versteuernden Einkommen von rd. 8.000 € bei Ledigen fällt keine Einkommensteuer an. Du musst halt nur die Einkommensgrenzen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz beachten.

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