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Bafög / Schüler Bafög

Frage von Danny250989 Danny250989

Hallo! Ich bin etwas verwirrt. Habe nun 4 Semester bafög in Anspruch genommen und musste mein studium leider aufgrund einer nicht bestandenen Prüfung abbrechen. ab september bin ich an einer schule für Erzieherinnen ( vollzeitschüler). Kann ich nun Schülerbafög beantragen oder habe ich diesen Anspruch durch meine 4 Semester studium verwirkt??

und noch etwas kleines: kann ich mich als Vollzeitschüler ohne Bafög von der Gez befreien lassen? möchte nun nämlich mit meinem freund zusammen ziehen, aber finde auf der GEZ-Seite nichts brauchbares dazu... reicht es denn wenn ich mich befreien lasse, oder muss mein freund (er verdient) sowieso zahlen?? oder müssen wir beide GEZ bezahlen??

Schon im Voraus Danke an alle Danny

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Antworten (3)

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    Antwort von cchrisa cchrisa

    Hallo Danny,

    zu 1) Nein, Du kannst kein Schülerbafög mehr bekommen.

    zu 2) Wenn Du mit Deinem Freund zusammenwohnst, sind durch seine Anmeldung seine eigenen und alle gemeinschaftlich genutzten Geräte (also z.B. Fernseher im Wohnzimmer, Radio im gemeinsam genutzten Schlafzimmer) abgedeckt. Du musst Dich nur anmelden, sofern Du noch zusätzlich Geräte vorhältst, die nur von Dir selber genutzt werden (z.B. Fernseher oder Internet-PC in Deinem eigenen Zimmer, Autoradio in Deinem eigenen Auto oder Dein eigenes Handy mit Internet-/Radiofunktion). Befreien lassen kannst Du Dich dann auch nicht.

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    Antwort von gangsterjaeger gangsterjaeger

    zur 1. Frage: ob Du jetzt noch einen Anspruch auf BAFöG hast, sagt Dir ausschließlich das BAFöG-Amt, aber soweit ich das als Laie weiß, ist's verwirkt.

    zur 2. Frage: von irgendwas mußt Du ja leben. Sofern Deine Einkünfte über dem Sozialhilfesatz liegen, bist Du gebührenpflichtig.. Falls Du es doch zum BAFög-Bezug schaffst, kannst Du Dich erneut befreien lassen, das bescheinigt Dir ebenfalls das BAFöG-Amt.

    Aber wenn Du mit Deinem Freund zusammenziehst, muß ja nur einer von Euch beiden anmelden, vielleicht tut er das ja, dann sind Deine Fragen sowieso obsolet. Um Geld zu sparen sollte sich natürlich derjenige von Euch beiden bei der GEZ anmelden, der sich befreien lassen kann.

    Kommentar von cchrisa cchrisacchrisa

    Wenn sie sich befreien lassen könnte und dann anmelden würde, müsste sich ihr Freund trotzdem anmelden. Es muss sich immer derjenige anmelden, der am meisten zum Haushaltseinkommen beiträgt und das ist in der Regel derjenige mit dem höheren Einkommen.

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    Antwort von Stadtreinigung Stadtreinigung

    www bafög de. GEZ: Kannst dich Befreien lassen,er vielleicht auch,aber es kommt drauf an wer der Mieter der Wohnung ist,wenn du es bist kein Problem,bei ihm hängt es vom Einkommen ab

    Kommentar von Danny250989 Danny250989

    es gibt aber keinen Mietvertrag oder ähnliches.. die wohung gehört seinem vater. somit fällt keine miete an... und auf bafög.de findet man dazu nicht wirklich viel... es heißt zwar, dass man nach den 4 semestern den anspruch verwirkt hat... aber nicht ob dies auch für schülerbafög gilt. habe mit dem zuständigen studentenwerk schon telefoniert, die könnten es mir selbst nicht sagen...

    Kommentar von gangsterjaeger gangsterjaegergangsterjaeger

    Mietvertrag oder so etwas ist unerheblich, Du wohnst dort und hast Rundfunkgeräte, also bist Du grundsätzlich anmeldepflichtig.

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