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Bafög- Rückzahlung nach Studienabbruch

Frage von Mien89 Mien89

Hallo alle zusammen,

ich fürchte ich habe mir da ein ziemlich dummes Ding geleistet... Ich habe von Oktober 2009- April 2011 (eigentlich nur 3 volle Semester, da die Exmatrikulation aber erst Ende April war, zählen 4 Hochschulsemester) an einer Universität studiert. Im März 2011 habe ich beschlossen mein Studium aufzugeben (die üblichen Gründe. Das Studium hat mir einfach keinen Spaß gemacht) und lieber eine Ausbildung zu machen, da ich glaubte, dass eine Ausbildung besser zu mir passen würde. Die Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz zog sich dann noch ein wenig hin, sodass ich mich erst am 27.04.2011 exmatrikulierte. Problem an der Sache ist: ich habe seit Januar 2011 Bafög bekommen und habe dem Bafög-Amt nicht mitgeteilt, dass ich mein Studium aufgegeben habe. Warum? Ganz einfach weil ich nicht darüber nachgedacht habe. Ich war tatsächlich so gut gläubig und dachte, dass sich das Immatrikulationsamt und das Bafög-Amt austauschen und das nicht zu meinen Aufgaben gehört. Jetzt weiß ich es besser. Ich hätte es dem Bafög-Amt sehr wohl unverzüglich mitteilen sollen. Mein Problem ist jetzt nur, dass ich seit dem 01.08. meine Ausbildung angefangen habe und mir erst jetzt so richtig bewusst ist, dass ich fälschlicher Weise Bafög bezogen habe, obwohl ich seit Ende April exmatrikuliert bin. Mir ist jetzt schon klar, dass ich die ganze Lage dem Bafög-Amt schildern muss, nur würde mich interessieren was im schlimmsten Fall noch auf mich zukommen kann. Muss ich das komplette Bafög zurückzahlen weil ich mein Studium vorzeitig abgebrochen habe? Muss ich nur die 4Monate Bafög zurückzahlen, in denen es mir nicht zustand? Muss ich mit einer Strafverfolgung rechnen, weil ich es dem Amt unwissentlich nicht mitgeteilt habe? Ich habe jetzt echt ein wenig Schiss.. Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen! :(

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Antworten (2)

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    Antwort von jens79 jens79

    Du wirst die letzen vier Monate sofort und komplett zurückzahlen müssen.

    Das Bafög aus deiner echten Studienzeit bekommst du ja zur Hälfte als Zuschuß und zur Hälfte als Darlehen. Den Darlehensteil mußt du 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer an das Bundesverwaltungsamt im Köln zurückzahlen. Denen mußt du auch jede Adressänderung mitteilen, sonst kostet das 25 Euro Anschriftenermittlungskosten!

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    Antwort von undercover undercover

    Hi, aus deinem Posting ist nicht ersichtlich, ob du BaföG auf Darlehensbasis bezogen hast oder nicht. Waren die BaföGzahlungen als Darlehen abgesprochen, so wirst du diejenigen Monate zurückbezahlen müssen, die du es bezogen hast - unabhängig davon, wann du exmatrkuliert wurdest.

    Hast du das BaföG als "geschenkt" bezogen, wirst du sicherlich jene Monate trotzdem zurückbezahlen müssen, seit denen du exmatrikuliert warst, also die vier Monate. Sofern du da mitmachst, glaube ich nicht recht an eine Strafverfolgung. Das einfachst wäre, mit den Leuten vom Bundesverwaltungsamt zu sprechen - entweder gleich von dir aus oder erstmal abwarten, was kommt. Irgendeine Mitteilung wirst du schon bekommen, nachdem sie wissen, seit wann du nicht mehr studierst. Mach dir nicht allzu große Sorgen, in den Knast wirst du nicht kommen ;-) LG

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