Guten Tag, ich hab folgendes Problem: Ich studiere seit dem Wintersemester 2011/2012 Maschinenbau an einer Fachhochschule, um mir das leisten zu können, wollte ich nun BAföG beim Studentenwerk beantragen. Mein Problem: Da ich seit 2000 bei einer Pflegefamilie wohne, habe ich keinerlei Kontakt mehr zu meinen Eltern gehabt, auch wurde das Sorgerecht u. Aufenthaltsbestimmungsrecht meiner Pflegemutter zugesprochen und das meiner leiblichen Eltern stillgelegt.
Ich habe nun beim Studentenwerk angegeben, das ich die Anschrift meiner Eltern nicht kenne, und habe auch das richterliche Urteil hinzugefügt was meine Pflegemutter zur Erziehungsberechtigten ernennt.
Nun bekomm ich ein Schrieb (vom StudentenWerk), in dem ich aufgefordert werde einen beweiskräftigen Nachweis zu erbringen das ich die Adresse meiner leiblichen Eltern nicht kenne, geschweige denn den Aufenthaltsort kenne / ausfindig machen konnte.
Wie erbringe ich einen solchen Nachweis?
/ Ich habe bereits einmal SchülerBAföG bezogen, und dort brauchte ich nur eine Eklärung abliefern, das ich keinerlei Kenntnisse und Kontakt zu meinen leiblichen Eltern habe, und das ich keine Verwandten/Dritte/ehemaligeArbeitgeber zur Verfügung stehen habe um diese Informationen einzuholen. Dies wurde auch so bewilligt.
Wie gehe ich nun damit um/ Was könnte zur Lösung meines Problems beihelfen?
(Ich habe wirklich keine Ahnung wo meine leiblichen Eltern leben, noch habe ich Kontakt zu Verwandten)
Danke schonmal im vorraus für ernst gemeinte Ratschläge !
Ist sowas formlos?, oder muss ich dafür einen Notar aufsuchen ?
ich bin zwar kein Anwalt, dies dürfte aber ausreichen: http://www.asta.uni-potsdam.de/wp-content/uploads/archiv/dokumente/downloads/versicherung-eid.pdf