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BaföG- Laufzeit überzogen und nun? Bitte um Hilfe!

Frage von SelinaJ SelinaJ

Hi, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Also, ich habe meine Studienlaufzeit überzogen und muss somit noch ein wenig länger durchhalten . Nun ja, ich hab einen Schreiben vom BaföG-Amt erhalten, ich zitiere;

"Sie können für das letzte Studienjahr eine Förderung nur in Form eines vollverzinslichen Bankdarlehens erfolgen. Sie haben in Falle einer Förderung in Formblatt 1 eine Höhe von 0,00 Euro für ein vollverzinslichen Bankdarlehens erwünscht. Sollten dies weiterhin so wünschen, bitte ich um eine Mitteilung; dies bedeutet jedoch, dass sie keine Förderungsleistung erhalten können".

Nun meine Frage, was für eine Summe soll ich denn angeben. Ich versteh dass net so ganz. Was für eine Prozentzahl / Zinssatz wird mir angerechnet, welches ich zuzüglich eines Darlehnens zurückzahlen muss?

So weit ich gelesen habe, verlängert sich die Laufzeit der Rückzahlung um 2 weitere Jahre, stimmt dass?

Bedanke mich im Voraus.

Lg Selina

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Antworten (2)

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    RatgeberHelden Antwort von comedyla comedyla

    Hallöchen,

    also du hast jetzt wohl 6 Semester den normalen Satz bekommen, bei dem 50% Geschenk und 50% Darlehen ist.

    Du hattest beim ersten Antrag (macht wohl erstmal jeder so) angegeben, dass du, falls es nur so geht, 0€ für ein vollverzinslichen Darlehen wünschst. Jetzt überziehst du aber die Regelstudienzeit und hast die Möglichkeit ein Volldarlehen von Bafög zu bekommen.

    Und jetzt musst du angeben wieviel Geld du brauchst/willst. Wenn du z.B. weißt du brauchst jetzt 600€ im Monat, kannst davon 400€ verdienen nebenher, dann gib 200€ an. Das Geld musst du dann KOMPLETT UND MIT ZINSEN irgendwann zurückzahlen. Zusätzlich zum Geld, das du schon zu 50% als Darlehen die ersten 6 Semester bekommen hast.

    wenn du 600€ im Montat brauchst, dann gib das an. Je mehr Geld du jetzt eben als Volldarlehen bekommst, desto mehr Schulden (und auch Zinsen) musst du dann zurückbezahlen. Dieses Geld wirst du, soweit ich weiß, auch nur noch 1 jahr bekommen. also bedenke, dass sich hier noch Zinsen (wie hoch diese sind müsste irgendwo im Brief stehen) daraufsummieren.

    Hat sich damit die erste Frage geklärt?

    Soweit ich weiß, verlängert sich die Laufzeit der Rückzahlung nicht. Das Geld, das du die ersten 6 Semester als 50%iges Darlehen bekommen hast, musst du so oder so, 5 Jahre nach der letzten Zahlung an dich beginnen zurückzuzahlen. Ob du danach dann noch ein Volldarlehen nimmst, beeinflusst das nicht.

    Wann du aber beginnen musst das Volldarlehen zurückzuzahlen, bin ich mir nicht sicher. ich glaube 2010 wurde da wieder was geändert.

    Generell kannst du ja immer beim Bafög-Amt fragen. Auf dem Brief müsste eine Telefonnummer stehen, dort solltest du, um auf Nummer sicher zu gehen, deine Fragen stellen und sie dir professionell beantworten lassen.

    Ich hoffe ich konnte etwas helfen ;-)

    Kommentar von SelinaJ SelinaJ

    Etwas? Ich würde sagen du hast mir sehr helfen können und ich bedanke mich recht herzlich dafür! Eine einfache und super Erläuterung - Spitze :).

    Also, ich nehm mir deinen Rat zu Herzen und werde nochmals beim BaföG-Amt anrufen. Vielleicht kannst du mir aber in der Zwischenzeit noch eine Frage/Fragen bantworten :).

    Leider ist der Zinssatz für ein Volldarlehen auf meinen Briefen nicht ersichtlich (da steht nichts dran). Weisst du zufälligerweise wie er sich verläuft - in anderen Worten, weisst du wie viel der Zinssatz (%-Zahl) ist/sein kann? Er müsste aber sicherlich weniger sein als wie bei einer Bank, richtig?

    Erhöht sich der Zinssatz nach einer Weile - also, ich hab irgendwie/irgendwo gelesen das er sich nach 6 Monaten erhöht oder ändert - weisst du darüber etwas?

    Ich glaube mehr Fragen habe ich momentan noch nicht :).

    Danke dir nochmals!

    Kommentar von comedyla comedylacomedyla

    wunderbar. schön, dass ich helfen konnte ;-)

    Also ich weiß sicher, dass die Zinsen bei Bafög geringer sind, als bei einem Kredit bei einer Bank.

    Hatte bisher keine eigenen Erfahrungen damit, aber hab dir mal eine Seite gesucht, wos nochmal gut erklärt steht:

    http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/studienabschluss.php?seite=2

    "Das Besondere daran ist lediglich, dass das BAföG-Amt die Obergrenze des Darlehensbetrags festlegt, die Verzinsung (seit 01.10.2009: 2,03% nom., vor einem Jahr: 6,37% nom.; wird immer für 6 Monate festgelegt) günstiger ist als bei anderen Darlehen und Ihr keine Sicherheiten bieten müsst. Um herauszufinden, auf was Ihr Euch im Einzelnen einlasst, empfehlen wir, die entsprechenden Informationen auf der Internetseite der KfW Förderbank nachzulesen."

    --> was dann aber der Effektivzins (der auf den es ja schlussendlich ankommt) ist, muss man nachfragen bzw errechnen.

    Noch eine weitere Information:

    Wichtiger Hinweis: Wer BAföG ausschließlich als Darlehen bezieht, hat ab dem 01.01.2009 dem Grunde nach einen Anspruch auf Wohngeld. (Vgl. § 20 Abs. 2 Satz 2 WoGG n.F.)

    Kommentar von SelinaJ SelinaJ

    Lieben Dank für die Information (link). Jedoch kann ich leider nichts mit einen Anspruch auf Wohngeld anfangen den ich studiere ja in England.

    Meinst du nicht das die 6,37% ziemlich hoch sind (und das ändert sich ja auch jede 6 Monate), im Vergleich mit einem Darlehen von einer Bank?

    Geschwind eine andere Frage; letze Woche hat man beschlossen bzw.es ist im Prozess das man Darlehen absetzen kann als Werbungskosten. Ist das BaföG auch gemeint? Falls ja, wie sollte man da vorgehen? Somit könnte man theoretisch einwenig Geld wieder in der Hosentasche haben um das BaföG zurückzuzahlen :).

    Kommentar von comedyla comedylacomedyla

    ja die 6,37% kommen mir auch sehr hoch vor. hätte mir so um die 2-3% gedacht. aber ich selbst habe nie ein Kredit bei einer Bank benötigt, deswegen habe ich da keine Vergleichswerte. Beim Bafög musst du schonmal keine Sicherheiten haben (sonst würdest du wohl auch kein Volldarlehen bekommen). aber da bin ich überfragt... Hab die Infos genauso wie du, nur aus dem Link!

    Mit absetzen von etwas hab ich genauso wenig Ahnung. Ich bekomme mein Bafög, lebe damit und gut ist ;-)

    Frag das doch nochmal in einer eigenen Frage, da fühlen sich bestimmt noch ein paar Eyperten angesprochen...

  • 0
    Antwort von Nimora Nimora

    Du zahlst genau das zurück. was dir in den Schreiben davor gesagt wurde. Steht sogar schon im aller ersten Schreiben, wieviel du ein Jahr bekommst und wieviel du davon zurück zahlen musst.

    Naja dein Problem wird wohl eher sein, dass du kein Geld mehr vom BaföG Amt bekommen wirst und dein Studium nun selber finanzieren musst.

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