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Bafög. Eltern geschieden, Vater zahlt nichts.

Frage von Affenkopf123 Affenkopf123

Hallo, meine Eltern leben geschieden, Mutter und ich in Deutschland und mein Vater (kann kein Deutsch) in Amerika, er zahlt keinen Unterhalt, wäre aber dazu verpflichtet.

Inwiefern muss ich dies nun im Falle der Bafög Beantragung berücksichtigen? Kann ich überhaupt beweisen, dass mein Vater nichts zahlt, oder sagt mir das Amt dann nur, er müsste rechtmäßig zahlen und das muss auch demnach im Falle von Bafög berücksichtigt werden?

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Antworten (2)

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    Antwort von Steeler Steeler

    Wenn Dein Vater keinen Unterhalt zahlt, obwohl was angerechnet wird oder wenn er die Formulare und Belege nicht beibringt, kannst Du einen sog. Vorausleistungsantrag nach § 36 BAföG stellen und so zu Deinem Geld kommen. Dann setzt sich das Amt mit ihm auseinander.

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    Antwort von FeldKobold FeldKobold

    Eigentlich muss ja auch dein Vater ein Formular ausfüllen. Dann wird errechnet, wie viel unterhalt er zahlen müsste. Und danach wird dein Bafög-Satz berechnet. Das ist also wichtig.

    Aber in deinem Fall gibt's ja noch ein paar Besonderheiten. Er lebt im Ausland und spricht kein Deutsch... Geh am besten in die Sprechstund deiner Bafög-Beratung und sprich das Vorgehen dort ab, um zu verhindern, dass es Verzögerungen gibt.

    Es werden wahrscheinlich einige Briefe geschrieben werden müssen...

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