Damit dir das BAföG gekürzt wird, reicht es nicht allein, dass deine Schwester kein BAföG mehr bekommt und gut verdient. Sie ist dir gegenüber nicht unterhaltspflichtig, also ist da keine Anrechnung zu erwarten. Durch den Wegfall des BAföG-Bezugs deiner Schwester würde sich dein eigener Anspruch nur im folgenden Fall verringern: Deine Schwester bekam BAföG, deine Eltern mussten ihr zusätzlich etwas dazugeben (müssen in dem Sinne, dass die Einkünfte deiner Eltern den BAföG-Anspruch deiner Schwester etwas reduziert haben, d.h. über dem Freibetrag lagen). Dann würde diese Unterstützung für deine Schwester jetzt natürlich wegfallen und deine Eltern müssten den selben Betrag an dich zahlen. Das setzt aber voraus, dass überhaupt ein Teil der Einkünfte deiner Eltern auf das BAföG anrechenbar wäre. Wenn das bisher nicht der Fall war, wird das jetzt wahrscheinlich nicht anders aussehen.
Wichtig: Sollten deine Eltern aktuell weniger Einkünfte haben als vor zwei Jahren, kann sich auch ein Aktualisierungsantrag lohnen - bei diesem Antrag würden nicht die Einkünfte von vor zwei Jahren berücksichtigt werden, sondern die aktuellen.
Unter www.bafoeg-rechner.de kannst du die kompletten Daten der neuen Situation eingeben und dir (unverbindlich) ausrechnen lassen, wie viel du in Zukunft bekommen würdest.
Und nebenbei sind das merkwürdige Zustände im BAföG-Amt, wenn die Urlaubsvertretung nicht in die Unterlagen von BAföG-Empfängern anderer Mitarbeiter reinsehen kann. In einem dringenden Fall wie deinem solltest du vielleicht noch mal persönlich bei der Urlaubsvertretung vorbeischauen und evtl. auch mit ihrem Vorgesetzten sprechen. Dabei solltest du ruhig klarmachen, dass es dir nicht ums Stress machen geht, sondern um eine konkrete Antwort auf deine dringenden Fragen. Der Vorgesetzte kann nämlich mit einiger Sicherheit deine Daten einsehen bzw. kann dafür sorgen, dass die Urlaubsvertretung drankommt.
Mich hat das auch gewundert, der meinte einfach, er könne ja jetzt nicht in das fremde Büro spazieren und in ihrem Kram rumwühlen. Sie kommt wohl auch irgendwann diese Woche wieder, aber genaues konnte der mir auch nicht sagen. Wahrscheinlich haben die den Hausmeister dahin gesetzt, sonst kann ich mir das auch nicht erklären. Persönlich vorbei gehen wird schwer, bin gerade nicht in der Stadt. Ich hoffe einfach, dass sich das schnell erledigt, ich nerve einfach weiter.
Was den Freibetrag angeht habe ich mir das auch so gedacht, wie du. Meine Eltern kommen nicht über 1.600 Euro im Monat, sie haben aber ein gleichmäßiges Einkommen seit Jahren, so ein Antrag macht also wenig Sinn (ich glaube, dieses Jahr hat meine Mutter sogar ein wenig mehr verdient).
Dann macht ein Aktualisierungsantrag natürlich keinen Sinn.
Die Frage ist also nur, ob deine Eltern mit ihren Einkünften innerhalb ihres Freibetrags bleiben. Das sollte der Fall sein, wenn ihre Einkünfte schon innerhalb des Grundfreibetrags für nicht getrennt lebende Eltern liegen (1.605,00 Euro für beide Eltern gemeinsam), denn darüber hinaus gibt es ja noch weitere Freibeträge auch ohne weitere Unterhaltspflichten als dir gegenüber.
Im Notfall könntet ihr evtl. noch versuchen, einen Härtefreibetrag geltend zu machen (z.B. wegen besonderer Bedarfe deines Vaters oder was in eurem Fall in Frage kommen könnte, lasst euch in diesem fall auf jeden Fall von einer Sozialberatungsstelle beraten).